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und Kriegsbrauch. Und seine Bestallung und all’ seine Briefe und besiegelten Documente wurden verlesen, aber nichts konnte ihn retten. Denn er konnte es nicht rechtfertigen, daß er die Feindseligkeiten ohne alle Wahrschauung und Kriegs-Erklärung angefangen hatte, daß er namentlich die Hansischen und Hamburgischen Schiffe, die sonder alle Kunde von seinem Vorhaben so wehr- als arglos gewesen, gekapert und geplündert habe. Und der Brief der Regentin Margaretha, die ihn dem Seeräuber-Recht für verfallen erklärte, machte sein Maaß voll. Die Richtherren waren die Rathmänner Jürgen Plate und Albert Westede, die erkannten ihn schuldig des Seeraubes, und fanden zu Rechte, daß er mit der Strafe der Seeräuber, der Enthauptung, zu belegen sei. Und von seinen Genossen wurden vorerst sechszehn zu gleicher Strafe verdammt. Kniphoff schalt zwar dies Urtheil vor dem Rath, und forderte dessen Sentenz, aber der Rath judicirte nicht anders, sondern bestätigte das Todesurtheil. Da Kniphoff dies vernahm, bat er nicht um sein Leben, sondern um Gnade für seine Genossen, zumal für die, welche ihm nur gezwungenerweise gedient hatten. Dann wurde er wieder in den Thurm zurückgeführt.

Unterdessen kam noch manch’ Fürwort beim Rathe ein, von großen Herren, die sich für Kniphoff verwendeten. Auch sein Stiefvater, der Bürgermeister von Malmoe, schrieb gar beweglich, und bot ein großes Lösegeld für seinen Sohn. Aber der Rath mußte wohl beim strengen Rechte bleiben, denn Kniphoff hatte zu viel geschädigt und gesündigt, als daß es hätte ungebüßt und ohne die ordentliche Strafe des Gesetzes bleiben können; darum verschmähete der Rath das Lösegeld, davon der Vater dann eine Armenstiftung in Malmoe gründete, zum Seelenheile seines unglücklichen Sohnes.

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Otto Beneke: Hamburgische Geschichten und Sagen. Hamburg: Perthes-Besser & Mauke, 1854, Seite 191. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Beneke_Hamburgische_Geschichten_und_Sagen_191.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)