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siegreiche nennen. Der Friedensschluss war um so demüthigender für die reiche Seestadt, als sie, um auch mit Genua zum Frieden zu kommen, den Schiedsspruch über die mit dieser Stadt streitigen Punkte Florenz übertragen musste, das für sich wesentliche Handelsvortheile, freien Zugang zum Meere u. s. w., bedang. Die Nachricht Villani’s, dass die Pisaner die Währung von Florenz hätten annehmen müssen, ist selbstverständlich unrichtig. Nicht einmal nach der furchtbaren Niederlage, die Pisa im Sommer 1256 von den Florentinern am Serchio erlitt, als die von ihren Feinden bis aufs Blut gepeinigte Stadt sich nicht dem Schiedsspruche der Florentiner hatte unterwerfen wollen und noch einmal das Waffenglück versucht hatte, wurde diese Bedingung gestellt[1]. Pisa stand jetzt auch ganz allein in Tuscien. Denn am 31. Juli 1255 hatte Siena ein Bündniss mit Florenz geschlossen und am 24. März 1256 war Arezzo diesem Beispiele gefolgt.

Man würde irren, wenn man glauben wollte, dass während dieser Jahre beispielloser Erfolge gegen ihre äusseren Feinde die Augen der Florentiner nur auf diese gerichtet gewesen seien. Man kann ohne Uebertreibung behaupten, dass die Pflege der inneren Entwicklung der Stadt mit den Waffenerfolgen gleichen Schritt hielt. Von der Einführung der Goldwährung war schon die Rede. Dem Mangel eines Stadthauses, das dem Podestà und seinem Gerichtshofe zum Sitz gedient hätte, wurde jetzt abgeholfen. Die ältesten Theile des Palazzo del Podestà (Bargello) sind im Herbst 1255 vollendet. Eine dritte feste Brücke über den Arno am Westende der Stadt wurde mit Unterstützung eines reichen Bürgers rasch erbaut. Die Stadtverwaltung kaufte fortwährend Terrain in der Stadt für öffentliche Zwecke an. Nicht minder in Volterra, wo sie ein Castell erbauen wollte, und von den Grafen Guidi und Alberti erwarb sie für grosse Geldsummen Schlösser und Besitzungen in der Umgebung von Florenz von Montevarchi bis Empoli[2]. Auch an die Regelung und Sicherung der inneren Verwaltung legte man jetzt die Hand.

  1. Frieden vom 24. Sept. 1256, die Bedingungen bei Ammirato, Ist. Fior. ad h. a.
  2. Ueber die zwischen Guelfen und Ghibellinen getheilte Familie der Guidi s. in Kürze K. Witte, Danteforschungen II, 194 u. f. Die Urkunden für die Güterverkäufe finden sich zahlreichst in den Delizie degli Erud. Tosc. Vol. VIII.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_030.jpg&oldid=- (Version vom 2.11.2022)