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Kaiser damit, dass er geschworen habe integritatem imperii sui servare[1].

Ich meine, die Uebereinstimmung einer Reihe von unabhängigen Zeugnissen aus ganz verschiedenartigen Quellen machten unzweifelhaft, dass Otto sich bei seinem Anspruch auf Sicilien auf sein kaiserliches Recht, speciell auf seinen Kaisereid berufen hat. Da wir nun wissen, dass die Frage der Zugehörigkeit Siciliens zum Kaiserreich unter den Vorgängern Otto’s keineswegs zu einer klaren Entscheidung gekommen war, so werden wir uns hüten, Otto des Treubruchs gegenüber der Curie zu zeihen. Otto nahm in Sicilien, wie überhaupt in Italien das volle Erbe der von den Staufern behaupteten Rechte für sich in Anspruch.

Neu ist es dagegen, dass sich Otto speciell auf seinen Krönungseid beruft, um seine kaiserlichen Rechte zu begründen: diese Berufung legt die Deutung nahe, dass er diese Rechte erst von der Kaiserkrönung ab beanspruchte, während bekanntlich Otto’s Vorgänger von jeher die volle kaiserliche Gewalt vor der Kaiserkrönung geübt haben.

Kehren wir mit den hier gewonnenen Resultaten zu dem Ausgangspunkt unserer Untersuchung, zu den Versprechungen Friedrichs an Innocenz über die unio regni ad imperium zurück, so werden wir im Allgemeinen die Deutung Winkelmanns bestätigt finden, aber wir werden anerkennen müssen, dass diese durch eine genauere Prüfung der Vorgeschichte erst ihre Erläuterung und Begründung findet.

Wir werden Winkelmann zugeben, dass es der Curie bei dem Versprechen Friedrichs vom 1. Juli 1216 – wenigstens officiell – auf die Sicherung ihrer Lehnshoheit über Sicilien ankam, aber wir wussten bisher nicht, warum die Curie Ursache

  1. Bei anderen Kaiserkrönungen wird uns meines Wissens nichts von einem solchen Eide berichtet. Nur bei Friedrich II. kann ich eine Erwähnung nachweisen und zwar bei Matthaeus Paris i. J. 1239 M. G. SS. XXVIII, p. 148. Friedrich II. soll Sardinien für das Reich in Anspruch genommen haben mit den Worten: „Ego vero juravi, ait, ut jam novit mundus, dispersa imperii revocare, quod non segniter adimplere procurabo.“ Friedrich hätte also dieselben Worte gebraucht, welche Otto nach Roger von Wendover auf Sicilien angewandt hat. Nur schade, dass Matthaeus Paris den Roger von Wendover gekannt und für die Geschichte Otto’s ausgeschrieben hat. Bei dem bekannten Charakter dieses Autors verliert sein Zeugniss dadurch an Gewicht.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 114. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_114.jpg&oldid=- (Version vom 9.11.2022)