Seite:De DZfG 1889 01 143.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zugleich richtete der König 1367 an Papst Urban V. die Bitte um einen Stiftungsbrief. Derselbe[1] ist bis auf den etwas kürzer behandelten zweiten Satz Cum itaque, der die Erzählung enthält, und einen Zusatz[2] dem Krakauer Stiftungsbrief wörtlich gleich, und wie für Krakau so erliess Urban auch für Fünfkirchen ausser dieser Bulle noch ein Begleitschreiben, das ebenfalls bis auf zwei Stellen genau mit dem für Krakau übereinstimmt[3].

Wien wurde durch den Stiftungsbrief des Herzogs Rudolf IV. vom 12. März 1365 errichtet, der sich jedoch schon auf eine, also in vorläufiger Form bereits erhaltene Erlaubniss des Papstes beruft[4].

    generale duxeris ordinandum so deuten, als sei die Gründung nur beabsichtigt, aber nicht vollzogen, während er den entsprechenden Ausdruck des Begleitbriefs certa privilegia duxeris concedenda mit „du hast verliehen“ erklären muss.
    Den Ausdruck civitatem (Crac.)… ut in ea v. st. g. duxeris ordinandum gebraucht Urban überdies auch von Krakau, und da haben wir ja noch den urkundlichen Thatbestand, dass Urban mit diesen Worten einen Stiftungsbrief des Königs meint. Aus diesem königlichen Stiftungsbrief für Krakau ist denn auch der etwas seltsame Ausdruck entnommen, denn es heisst in demselben: Codex diplom. Cracov. N. 1, p. 1: in Cracovia civ. nostra locum, ubi studium vigeat generale… nominandum, eligendum, constituendum et ordinandum duximus. Jene Worte hindern also keineswegs die sachlich nächstliegende Annahme, dass König Ludwig ebenfalls einen Stiftungsbrief erliess.

  1. Fejer, Codex diplomaticus Hungariae IX, 4, p. 65 N. 21.
  2. Vor dem bekräftigenden Schluss ist der Satz Volumus autem, quod magistris et doctoribus, qui in hujusmodi legent studio, per regem Ungarie pro tempore existentem, in competentibus stipendiis provideatur, alioquin presentes litterae nullius sint roboris et momenti eingeschoben. Offenbar weil König Ludwig in seinem Stiftungsbriefe für die Gehälter noch nicht gesorgt hatte, während Kasimirs Brief die Gehälter der Krakauer Professoren auf die Salzwerke von Wiliczka anwies.
  3. Fejer IX, 4, p. 69, N. 22. Es fehlt die Erwähnung, dass die Gründung auch durch die Stadt bestätigt und besiegelt sei, sowie der gegen die Ernennung des königlichen Kanzlers gerichtete Satz. Zu beiden hatte also der Papst in Ludwigs Briefe keinen Anlass gefunden.
  4. Bereits 1364, wie das Schreiben Urbans vom 22. September 1364 zeigt, das der herzogliche Kanzler in seinen Brief vom 17. 3. 1365 eingefügt hat (R. Kink, Geschichte der Universität zu Wien 1854. I, 2, p. 1 als Urkunde N. 1).
    Nach diesem Schreiben hatte Urban auf die Bitte des Herzogs den Bischof von Brixen, der zugleich Kanzler des Herzogs war, beauftragt, ihm Bericht zu erstatten, ob die Herzöge und die Stadt geneigt seien, die nöthigen Rechte und Freiheiten zu bewilligen. Der Bischof sandte darauf den
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 143. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_143.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2022)