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war das eine Gedankenlosigkeit, von der die Bulle auch sonst nicht frei[1] ist, es war dies Stück eben einem Formular nachgebildet für eine Universität, die zunächst keine theologische Facultät wollte. Aber Erfurt fürchtete, es könnte dies später anders gedeutet werden und erbat desshalb noch eine zweite Bulle, welche die Facultäten in anderer Reihenfolge aufzählt und zwar die Theologie ausdrücklich und an erster Stelle[2]. Clemens VII. hatte seine Partei in Frankreich, Kaiser Karl und der grösste Theil von Deutschland hielt die Wahl Urbans VI. für rechtmässig und trennte sich nicht von ihm, nur besondere Verhältnisse veranlassten einzelne Stände auf Clemens Seite zu treten. Auch Erfurt trat in den nächsten Jahren zu Urban VI. über und erbat nun auch von ihm ebenfalls ein Universitätsprivileg. Man mochte Bedenken tragen, ob nicht sonst die anderen, namentlich die von Urban VI. privilegirten Generalstudien zu Köln und Heidelberg, ihre Anerkennung versagen würden. Die Bulle Urbans VI. von 1389[3] erwähnt zwar die Stiftung Clemens VII. nicht, ist aber trotzdem mit Benutzung seines Stiftungsbriefes ausgefertigt worden und unterscheidet sich desshalb stärker von den beiden anderen, die Urban VI. für deutsche Universitäten erliess.

Heidelberg. Für Heidelberg erbat Kurfürst Ruprecht den Stiftungsbrief von Urban VI. Derselbe wurde von dem Papste 1385, 23. October ausgestellt und nach Zahlung der erforderten Summe im Juni 1386 dem Kurfürsten ausgehändigt[4].

Der Kurfürst hat dann selbst keinen Stiftungsbrief erlassen, sondern nur Ausführungsbestimmungen. Er sagt dabei, er dürfe

  1. Wird doch Erfurt als eine Seestadt behandelt, indem eine zuerst wohl in Friedrichs II. Urkunde für Neapel gebrauchte Wendung in dem Abschnitt verwerthet wurde, der die geeignete Lage von Erfurt rühmt; es heisst nämlich: pensantes… commoditates quam plurimas quas idem oppidum, quod in Alemannie regno consistit, tam per loca maritima quam per terram studentibus oportunas habere dignoscitur.
  2. Weissenborn, Acten I, p. XI gibt nur den Inhalt dieser Bulle, und erklärt, er habe sie nicht mit abgedruckt, weil sie im Magdeburgischen Archiv weder im Original noch in Abschrift vorhanden sei; allein da W. nicht an der Echtheit zweifelt, so musste er sie unter allen Umständen abdrucken. Ihr Fehlen bildet einen empfindlichen Mangel der Ausgabe.
  3. Acten I, 3, N. 2.
  4. Bericht des Marsilius von Inghen in Winkelmanns Urkundenbuch der Universität Heidelberg I, 1. N. 1, missis pecuniis super literis dicte concessionis impetrandis.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_151.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2022)