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War es doch natürlich, dass sie sich gegen einen Fürsten, der seine Versprechungen von 1518 so leichthin gebrochen hatte, auf jede Weise zu sichern suchten. Wie begründet ihr Verdacht war, sollte sich sofort zeigen. In den Cortes von 1524 beschwerten sich die Abgeordneten sehr heftig darüber, dass Karl seine Verheissungen schon wieder nicht gehalten habe[1], und seit 1525 liessen sie am Hofe zwei ständige Vertreter, die sogenannten deputados del reyno, zurück, die über die Ausführung der Versprechungen wachen sollten. Da Karl auf diesem Reichstage ein doppeltes servicio verlangte, über das zweite auch erst verhandelt wurde, nachdem die Petitionen beantwortet waren[2], er also die Vertreter nicht verletzen durfte, wenn er die aussergewöhnliche Bewilligung erhalten wollte, so liess er die Cortes gewähren. Er konnte es um so eher, als die deputados, denen gar keine Gewalt zugestanden war, ihn nicht im Geringsten hindern konnten. Und wirklich geht gleich die erste Bitte der nächsten Versammlung dahin, er möge doch die beschlossenen Gesetze ausführen lassen[3]. Die neue Institution hatte sich also sofort als ganz unwirksam erwiesen; wenn sie beibehalten wurde, so verdankte sie es wohl dem Umstande, dass, als der Kaiser die Erhebung der Verkaufssteuer (alcabala) durch das sogenannte encabezamiento general gegen eine Ablösungssumme den Städten überliess, den deputados die Umlage der Abgabe übertragen wurde. Auch dieses neue Recht wird man gut thun, nicht zu überschätzen. Nicht genug, dass die deputados nur die einmal feststehende Summe auf das Land im Einzelnen vertheilen durften, um Unbilligkeiten auszugleichen, auf die Verwendung des Geldes aber gar keinen Einfluss hatten und die Regierung also auch nicht controliren konnten; nicht einmal dieses beschränkte Gebiet wurde von den königlichen Finanzbeamten respectirt. Die contadores mayores, so klagen die Cortes von 1548 (pet. 8),

  1. Brit. Mus. Addit. Ms. 9930 fol. 180 ff.; Danvila II, 64.
  2. Erst am 17. August beginnen die Verhandlungen über das zweite servicio (Brit. Mus. Addit. Ms. 9930 fol. 259 ff.; eine Copie der offiziellen Cortesacten), während die capitulos mit ihren Antworten schon am 7. August verkündet wurden (Cortes IV, 446). Man wird danach die Freiwilligkeit der „Verleihung“ bemessen.
  3. 1528 pet. 1; vergl. auch pet. 17. Ueberhaupt kehren mehrere der alten Klagen wieder, ein sicheres Zeichen dafür, dass der ständige Ausschuss nichts genützt hat.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 387. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_387.jpg&oldid=- (Version vom 29.9.2022)