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Weit einträglicher war die alcabala, eine Verkaufsabgabe von 10 % des Werthes, die wie alle indirecten Gefälle von Steuerpächtern beigetrieben wurde. Da diese verderbliche Erhebungsart nicht nur das Land übermässig beschwerte, sondern auch der Krone ihre Einnahmen nicht genügend sicherte[1], begann man seit 1494, die Steuer den Städten selbst zu überlassen, die dafür an die Regierung einen bestimmten Betrag abführten. Dieser Modus, encabezamiento genannt, sollte nach Isabella’s Testament beibehalten werden[2]. Die Früchte dieser wohlthätigen Aenderung liessen nicht auf sich warten. In den ersten Jahren Karls hören wir, dass „jetzt alle freiwillig das thun, was sie früher gegen Belohnung nicht thun wollten“[3]. Aber Karl brauchte Geld und so liess er sich trotz der Mahnungen des Staatsrathes und trotz seines Versprechens auf den Cortes von 1518 bestimmen, 1519 die alcabala wieder den Steuerpächtern, die einen bedeutend höhern Preis versprachen[4], zu übertragen. Die Furcht vor den Plackereien der Pächter, die bei der starken Mehrbelastung nur um so fühlbarer werden mussten, liess die herrschende Unzufriedenheit auf das Bedenklichste anwachsen. Schon die Cortes von Coruña (pet. 10) verlangten 1520 die Wiederherstellung des alten encabezamiento; und während des ganzen Aufstandes gehört diese Forderung zu den ständig wiederkehrenden. Auch

  1. In einer Denkschrift Quintanilla’s vom 14. September 1495 heisst es über das encabezamiento: Lo primero, la yntencion fue, que todo el numero de renta que vras. Altezas tenian arrendado a sus recaudadores buenos e malos, que tales quales se sabe que son, que al precio se sancasse (? dem Sinne nach etwa cargasse) sobre los concejos, porque su renta fuese cierta e no obiesse varatos, ni que respondiessen los recaudadores que cabian los libramientos e no cabian, e las otras burlas, que conocidamente los recaudadores facen, e tales (! wohl et a los) pueblos se les quitasen las estorsiones e menguas e robos e engaños que se les facian (Brit. Mus. Egerton Ms. 2084 fol. 53).
  2. Dormer, Discursos varios de historia. p. 382 f.
  3. Y despues agora en tiempo de V. Al. todos hacen de voluntad lo que con premios antiguamente no querian hazer (Brit. Mus. Egerton Ms. 307 fol. 115 ff., wie es scheint, eine Denkschrift des consejo für Karl, um ihm von der Verpachtung der alcabala abzurathen).
  4. Hatte doch Karl schon vor 1523 einen Theil des Aufschlags erlassen müssen (Cortes von 1523 pet. 87; Cortes IV, 396). Vergl. auch Cortes von 1520 pet. 10 … porque de subir las rentas en tanta desorden nunca tienen los arrendadores para pagar por entero lo que deben.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 392. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_392.jpg&oldid=- (Version vom 18.11.2022)