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28. October von den Generalstaaten festgestellt und ihren Bevollmächtigten in Gent berichtet[1].

So gehört denn das zweite Gutachten an das Ende[2], wie das erste in den Anfang des oben abgegrenzten ersten Zeitraums. Die Absichten Oranien’s gehen während dieser Zeit auf ein Bündniss, welches nicht nur die Staaten, sondern alle hervorragenden Personen und Körperschaften der Niederlande unwiderruflich verpflichtet, den Bruch mit Philipp durch ein Ultimatum rasch herbeiführt und sich zum Krieg ohne Säumen bereit macht. Die Regierung will er einem von den Generalstaaten neu ernannten Collegium in die Hand gelegt sehen. Völlig geändert wurden indess die Voraussetzungen, auf denen diese Rathschläge beruhten, als am 3. November Don Juan in Luxemburg eintraf, und am 6. November die Generalstaaten den Beschluss fassten, mit ihm in Verhandlung einzutreten, in der Absicht, sich über die Bedingungen seiner Anerkennung als Statthalter mit ihm zu verständigen. Damit trat für Oranien die Frage hervor, ob mit Don Juan verhandelt, ob er als Statthalter anerkannt werden könne. Mit welchem Eifer er diese Frage aufnahm, geht aus

  1. Gachard, États généraux I Nr. 100. Ueber die Vorgeschichte dieser Resolution berichtet Metsius. (Gachard, Corresp. de Philippe t. IV S. 767.)
  2. Groen v. Pr. verweist es umgekehrt in den Anfang der Epoche, nämlich in die ersten Tage oder die Mitte des October. – Noch will ich übrigens darauf hinweisen, dass vielleicht der Satz des Gutachtens, Don Juan werde den Staatsrath cassiren, „ainsi que manifestement porte l’advis et l’instruction de Rode“, Schwierigkeiten machen könnte. – In dem Schreiben vom 11. Sept., welches aufgefangen wurde (s. o. S. 38 Anm. 2), befiehlt Philipp dem Roda, für Don Juan eine Denkschrift über die Niederländischen Dinge anzufertigen. Man könnte nun meinen, diese Denkschrift oder Instruction sei in Oranien’s Hände gelangt. Allein da sich weder der Text derselben noch eine bestimmte Nachricht über ihre Interception findet, so glaube ich, dass Oranien ein Schreiben Roda’s an Philipp vom 28. Sept. im Auge hat, welches zu den nach dem 13. Oct. aufgefangenen (s. o. S. 38 Anm. 2) gehört. In dem Postscript desselben vom 29. Sept. erklärt Roda es allerdings für nöthig, „qu’il vienne personnage, quelqu’il soit, qui oste l’autorité au conseil d’estat“ (Champagny S. 184). Dieses Schreiben scheint Oranien schon am 22. Oct. in der Hand zu haben, da er an diesem Tage den Holländischen Gesandten in Gent schreibt, er habe empfangen „le double de celle que Roda escript au roy“ und daraus ersehen „tous les discours dud. Roda“. (Groen v. Pr. I, 5 S. 451.)
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Quidde (Herausgeber): Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg i. Br. 1890, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_041.jpg&oldid=- (Version vom 18.10.2022)