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Sigmund dem Herzog Heinrich, er solle dem Törringer nach Schiedsspruch gerecht werden, aber da erlitt Herzog Ludwig die entscheidende Niederlage bei Alling, welche ihn nöthigte, des Königs Vermittlung anzurufen.

Die Hoffnungen, welche der Törringer auf das Schwert gesetzt hatte, waren vereitelt, er selbst mit Schulden beladen. Er sann auf andere Mittel und Wege, sich zu rächen und seiner vermeintlichen Rechte theilhaftig zu werden, und verfiel auf die Westfälischen Gerichte. Vielleicht war er bereits Freischöffe oder er wurde es schnell, um die Vorrechte eines solchen zu erlangen. Auch sein Feind, Herzog Heinrich, muss, wie die Art der gegen ihn erlassenen Vorladungen bezeugt, damals bereits wissend gewesen sein[1].

Graf Heinrich V. von Waldeck gab, wie Kaspar später behauptete, gegen Geld und Gut die Zusage gerichtlichen Beistandes[2]. Kurt Rube, der Waldeck’sche Freigraf, erliess durch zwei Freischöffen die erste Vorladung vor den Stuhl zu Sachsenhausen, welcher die zweite durch vier Freischöffen an denselben Ort folgte.

Der Herzog nahm die Sache keineswegs leicht, sondern war auf seine Vertheidigung bedacht. Der gelehrte und des Vemewesens kundige Magister Heinrich Baruther, der Rath des Markgrafen Friedrich von Brandenburg, der ebenfalls Wissender war, besorgte von Baierischen Freischöffen und den Räthen der benachbarten Städte feierliche Erklärungen, dass bei der Einnahme jenes Schlosses das Fehderecht voll beachtet worden sei, der Törringer habe dagegen dem Herzoge nach seinem väterlichen Erbe gestanden[3]. Auch den König als obersten Richter rief der Herzog an, mit dem Erbieten, vor ihm zu Recht zu stehen. Sigmund befahl daher dem Freigrafen, die Sache nicht aufzunehmen,

    in dem vor kurzem erschienenen dritten Bande seiner „Geschichte Baierns“.

  1. Thiersch 23 will bestreiten, dass Heinrich Freischöffe war. Aber der Brief, aus welchem er das schliesst und den er 60 ff. mittheilt, ist gar nicht an Heinrich, sondern an Herzog Wilhelm von Baiern-München gerichtet und betrifft eine Privatklage Sandizeller’s gegen das Landgericht in Vohburg. Da Aposteltheilung 1431 auf einen Sonntag fiel, gehört das Schreiben zum 22. Mai dieses Jahres.
  2. Freyberg 246.
  3. Fr. 234 ff.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 68. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_068.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)