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Sonderbarerweise meldete sich bald darauf Gerhard von der Mark bei Heinrich mit der Forderung: er solle die Busse bezahlen, in welche er verfallen wäre, weil er die bis dahin ergangenen Ladungen nicht befolgt habe, widrigenfalls gegen ihn eingeschritten würde[1]. Es war ein Versuch, durch die Drohung eines neuen Processes Geld zu erpressen. Aber kurz und bündig wies ihn Heinrich unter Berufung auf das erlangte Urtheil ab; er möge ihm und sich weitere Mühe sparen[2].

Die Kosten, welche der Herzog sich verursacht hatte, um jenes Pergament zu erringen, sind unzweifelhaft sehr bedeutend gewesen, und dennoch war er der Belästigung durch die Freigerichte damit nicht auf die Dauer überhoben. Im Gegentheil, obgleich man meinen sollte, der ganze Verlauf hätte genügend gezeigt, wie wenig doch im Grunde die Vemegerichte bedeuteten, und wie leicht ein von ihnen gefälltes Todesurtheil wog, diese Gerichte waren einmal plötzlich Mode geworden, und es musste noch einige Zeit vergehen, ehe die Aufregung über sie sich legte und ruhiger Erwägung Platz machte. In dem Wittelsbachischen Hause hatten sich Hass und rücksichtslose Zwietracht so tief eingefressen, dass die Mitglieder jedes Mittel ergriffen, um sich gegenseitig zu verderben, und da Herzog Ludwig mit jenen Anklagen seinem Vetter wenigstens Mühe und Aufwand genug gemacht hatte, so kamen auch andere Familienangehörige auf den Gedanken, es ihm zum Verdruss und Schaden der Verwandten nachzuahmen.

Das nächste Opfer war Ludwig selbst. Er kam nicht zum ersten Male als Angeklagter mit der Veme in Berührung. Eben jener Gerhard von der Mark, der ihm dann gegen Herzog Heinrich diente, liess ihn 1427 durch seinen Freigrafen Johann von Essen in Bochum vorladen um eine Erbschaftsstreitigkeit; Ludwig’s Stiefmutter Margaretha war nämlich die Schwester Gerhard’s. Pfalzgraf Ludwig als Reichsvicar und später der König selbst legten sich ins Mittel; die Angelegenheit, über welche bis 1430 Nachrichten vorliegen, scheint dann beglichen oder hinter dem bedeutsameren Angriff gegen Herzog Heinrich zurückgetreten zu sein[3].

  1. Ueber diese Bussen vgl. meine Veme 611 ff.
  2. Fr. 328 f.; Reg. Bo. XIII, 208.
  3. Reg. Bo. XIII, 111; Fr. 325 f.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_092.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)