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nach Köln, wo sie am 17. Juni mit Freigraf Heinrich von Valbrecht, der wohl nur zufällig dort war, verhandelten. Sie überreichten ihm mancherlei Sicherheitsbriefe, dass Heinrich Wilhelm gebührend Recht thun wolle, er aber erklärte, ohne Wissen und Willen des Herzogs Adolf, dessen Knecht und Richter er sei, könne er keine Antwort geben, doch wolle er ihm schreiben. Da er hartnäckig dabei blieb und allem Zureden nicht nachgab, fassten die Beauftragten Heinrichs das als Ausflucht und Rechtsverweigerung und erliessen alsbald die übliche Appellation an den Kaiser gegen das Verfahren, welches sie auch aus anderen Gründen für unrechtmässig erklärten[1].

Das Gericht nahm seinen Fortgang, und die zweite Vorladung gelangte an Heinrich. Vier Baierische Freischöffen aus Wilhelm’s Gebiet, darunter der Richter der Stadt München, brachten sie nach Erding, der nächsten Stadt im Landshuter Fürstenthum. Am Thore übergaben sie den Brief dem Schulmeister, legten ihm seinen Lohn hinein[2] und befahlen ihm, das Schreiben den herzoglichen Amtleuten zu übergeben. Zum Wahrzeichen des vollzogenen Auftrages schnitten sie einen Span aus dem Thore und nahmen ihn mit; offenbar waren sie froh, glücklich davon zu kommen.

Auch die dritte Ladung wurde ausgesprochen für den 14. Januar 1434. Inzwischen gelang es jedoch dem Kaiser, die beiden Herzöge miteinander zu versöhnen, und sogleich erklärte er am 19. Februar 1434 die drei Verbotungen für aufgehoben. Heinrich solle, auch ohne persönlich zu erscheinen, von dem Gericht ledig gesprochen werden[3]. Der Herzog beauftragte daher am 7. März seinen Sekretär Andreas Loder, den Freigrafen von dem Geschehenen zu benachrichtigen und Wiedereinsetzung zu fordern; auch Pfalzgraf Ludwig und Herzog Wilhelm gaben ihre Briefe dazu[4]. Loder führte den erhaltenen Befehl schnell genug aus, denn nachdem er noch den Stuhlherrn Herzog Adolf unterrichtet, stand er bereits am 6. April zu Lüdenscheid vor dem Freistuhl. Heinrich von Valbrecht hatte noch sieben Freigrafen

  1. Fr. 329.
  2. So erklären die Freischöffen bei Freyberg 336 selber. Sie wussten also nicht, welchen Sinn die Beifügung der Königsmünze hatte; vgl. meine Veme 614.
  3. Fr. 348. 351.
  4. Fr. 342. 344. 348.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 96. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_096.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)