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seiner Mahnungen wenigstens theilweise durch. Der Passus über die katholische Kirche wurde in der Fassung: „Die katholische Kirche in Deutschland wird, unter der Garantie des Bundes, eine ihre Rechte und die zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse nothwendigen Mittel sichernde Verfassung erhalten“ sanctionirt, aber ohne weiteren Zusatz. Der Preussische Passus über die Rechte der Evangelischen wurde ebenfalls angenommen. Der Passus über die Juden fand bis zu den Worten, „Bürgerrechte eingeräumt“ Aufnahme, aber mit dem abschwächenden Zusatz: „wo dieser Reform Landesverfassungen entgegenstehen, erklären die Mitglieder des Bundes, diese Hindernisse so viel als möglich hinwegräumen zu wollen“. Dass die überflüssige Betitelung der Fürsten als „souveräne Fürsten“ nach dem Begehr Humboldt’s gestrichen wurde, versteht sich von selbst; hatte doch früher schon Metternich seinerseits dieselbe energisch bekämpft. Unter die Unterthanenrechte wurde nunmehr in der That noch aufgenommen „das Recht, in Civil- und Militärdienste eines anderen Deutschen Bundesstaats zu treten“, aber das Recht, auf fremden Universitäten zu studiren, von Oesterreich verworfen; und in Bezug auf die Pressfreiheit war nicht mehr zu erlangen, als dass die Bundesversammlung sich „bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung zweckmässiger Gesetze über die Pressfreiheit und – gegen den Nachdruck beschäftigen“ sollte. Wie der Artikel über die Landstände, so war auch dieser Passus höchst unbestimmt und bedenklich; denn wie jener auch Landstände ohne Rechte zulassen konnte, so konnte auch ein Gesetz „über die Pressfreiheit“ handeln, ohne Pressfreiheit im wahren Sinne des Wortes zu geben, ganz abgesehen davon, dass ein blosses „Beschäftigen“ nicht für ein Abschliessen bürgte, sondern eine Anweisung ad calendas Graecas werden konnte. Endlich erhielt der Artikel über die Mediatisirten durch Humboldt und Hardenberg einige Aenderungen und Zusätze. Der dergestalt mit Preussen und Hannover vereinbarte definitive Entwurf umfasste 17 Artikel.

Was übrigens in Betreff des Artikels über die Landstände Hardenberg bestimmen mochte, einen so inhaltsleeren Artikel schliesslich zuzulassen, liegt wohl auf der Hand. Schien doch alles, was man durch die Preussische Formulirung hatte erreichen wollen, längst erreicht! Hatten doch die vereinigten

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 308. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_308.jpg&oldid=- (Version vom 30.10.2022)