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genau durchgelesen. Der Rechtsgelehrte Willelmus de Apulia ist nicht der Advokat des Bischofs von Lucca, sondern der Markgrafen von Este (für den Bischof spricht Meghinher von Pontremoli) und stammte wie Nicc. Pis. aus Apulien (cf. auch die Zeugenreihen).

6. Unerklärlich ist mir die Behauptung, der Vater des Nicc. Pis. „Petrus de Apulia“, habe als ein Rechtskundiger oder Notar gegolten“[WS 1] und „die ganze Hypothese von der Apulischen Herkunft veranlasst“. Was Peter aus Apulien für ein Metier betrieb, weiss ich nicht; dass er ein Steinmetz war, ist (mit Rücksicht auf den Sohn) allgemeine Annahme, die auch ich mir gefallen lassen kann; jedenfalls war er kein Jurist, was durch „Ser Pier“ bezeichnet worden wäre. Unverständlich ist mir auch der Satz: „das auf ihn [Petrus de Apulia] bezügliche Actenstück würde zeitlich hierher gehören (XIII. Jh.), wenn die Lesung unanfechtbar ist“. Hierher? also 1124? und dann XIII. Jh.? Ein besonderes Document über Petr. de Apulia oder Ser Pier de Ap. kenne ich nicht. Vielleicht publicirt es Sch. in unanfechtbarer Lesung?

7. Milanesi’s Einfall, dass der Zusatz „de partibus“ Apuliae zur Bezeichnung der Süditalienischen Provinz erforderlich sei, wird jeder mit Urkunden vertraute Gelehrte abweisen.

8. Prof. Sch. kennt nicht einmal den Namen seiner Ortschaft. Bei ihm gehen Apulia, Puglia, Pulia durcheinander. Wenn der Ort Apulia oder Puglia hiess, ist Pulia sprachlich unmöglich und umgekehrt. Das betreffende Terrain hiess zu allen Zeiten Pulìa (Betonung auf dem i). Damit ist Apúlia, Púglia unvereinbar.

Ich sehe mich nicht veranlasst, meinen Ausspruch, „eine Ortschaft Puglia hat niemals existirt“, zurückzuziehen oder zu modificiren, muss vielmehr den Vorwurf, den ich den Verfassern des Berliner Museumskataloges gemacht habe, nämlich Milanesi’s unbewiesene Aeusserung ohne Prüfung des urkdl. Materiales, das gedruckt vorlag, nachgeschrieben zu haben, auch auf Prof. Sch. und sein neuestes Werk ausdehnen. Da Prof. Sch. mich aber öffentlich in der vorliegenden Weise provocirt hat, werde ich ihm in eigenem Interesse den Beweis für die Richtigkeit meiner Behauptung, so gut das mit dem heutigen Materiale und auf dem beschränkten Raume dieser Zeitschrift möglich ist, zu geben versuchen.

C. Frey.     


Chronologisches. Kindleintag. Zu der Mittheilung, welche das letzte Heft unter diesem Titel brachte, bemerkt Hr. Archivrath Dr. H. Grotefend, dass der in Frage stehende Kindleintag mit Ostern resp. Judica nichts zu thun hat, sondern auf den gerade am 4. April einfallenden Ambrosiustag zu beziehen ist. Dem Ambrosius kommt der Name „lerers“ zu: „an dem daghe Ambrosius des hillighen lerers 1469“ (Riedel cod. dipl. Brandenb. I, xiv); „1393 an des heiligen byschoff und lerer sand Ambrosii tag“ (Fontes rer. Austr. II, XXXIII, 352). An seinem Tage also wählten die Hagenauer Kinder ihren Schulbischof und zogen auf die Maiwiese. – Andererseits unterstützen nach Mittheilung Herrn Dr. Oswald Redlich’s die weiter von ihm gesammelten Beispiele die Annahme, dass unter dem Kindleintag zu Ostern (wenigstens in der Salzburger Diöcese) der Mittwoch nach Ostersonntag zu verstehen ist.



Anmerkungen (Wikisource)

  1. Öffnendes Anführungszeichen fehlt in der Vorlage.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 431. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_431.jpg&oldid=- (Version vom 22.10.2022)