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Zu den Konstanzer Concordaten.
Von
Anton Chroust.


Die Konstanzer Concordate liegen uns noch heute nur in Abdrücken vor, die auf Grund eines sehr beschränkten Handschriftenmaterials Leibniz, v. d. Hardt (und auf diesen fussend die Conciliensammlungen), zuletzt Hübler (die Constanzer Reformation und die Concordate von 1418, Leipzig, 1867), der aber nicht auf die Handschriften selbst zurückgegangen ist, geliefert haben. Es scheint bisher das Bedürfniss gar nicht fühlbar geworden zu sein, auf Handschriften zu achten, welche Texte der Concordate böten; so kommt es, dass wir auch gegenwärtig für den Wortlaut des „Romanischen“ Concordats auf eine einzige Ueberlieferungsquelle, einen Codex der Pariser Nationalbibliothek aus dem Kloster S. Victor angewiesen sind, während für das Deutsche und Englische Concordat allerdings mehrere, aber auch nicht allzu zahlreiche Handschriften zu Gebote stehen.

Die folgenden Ausführungen sollen sich zunächst mit dem Französischen, oder, wie es seit Hübler’s Untersuchungen bezeichnet wird, mit dem Romanischen Concordat beschäftigen. Bekanntlich hat Hübler in seinem oben erwähnten Werk (S. 46 f.) darzuthun gesucht, dass jenes Concordat, das bisher als das Französische bezeichnet wurde, in Wahrheit gleichzeitig auch das Concordat der beiden anderen Romanischen Nationen, der Italienischen und Spanischen, gewesen sei, wesshalb alles Suchen nach den bisher verloren geglaubten Italienischen und Spanischen Concordaten fruchtlos bleiben müsse. Dieses Ergebniss ist von den späteren,

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_001.jpg&oldid=- (Version vom 3.12.2022)