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vorgedrungen, und auch Ungarn werden sie, wenn keine Hülfe kommt, ach, vielleicht gar alles Land von der Donau bis zum Rheine unterwerfen. Desshalb habe der Papst beschlossen, ein feierliches Concilium in Italien, in der Stadt Mantua, zu halten, und er ermahne alle Könige, Fürsten und Mächtigen der Christenheit, dorthin zu kommen, um zu berathen und zu beschliessen über Weise, Mittel und Wege, den Ungläubigen zu widerstehen. Wenn nur der Kaiser, Frankreich und England sich zusammenthäten, sich verbündeten, dann sei das genug, die Türken nicht nur zurückzuhalten, sondern selbst zu unterwerfen und die Herrschaft des christlichen Namens bis in den äussersten Osten zu verbreiten. König Heinrich möge also zunächst, wie die anderen Fürsten, eine Gesandtschaft mit voller Gewalt und Vollmacht nach Mantua schicken[1].

Wer den Bischof so sprechen hörte, der wurde hingerissen von der Kraft seiner Beredsamkeit. „Wie wenn der Geist des himmlischen Vaters aus ihm gesprochen hätte“, – schreibt unser Berichterstatter. Man hätte glauben sollen, er lebe ganz in dem Gedanken des Kampfes gegen die Ungläubigen.

Der Kanzler des Königreichs erwiderte, der König habe seine „feierliche und fein gesetzte“ Rede verstanden, er wolle sich mit dem Staatsrathe besprechen und ihm dann Antwort geben. Die letztere dürfte, soweit die Betheiligung an dem Congresse in Mantua in Frage stand, günstig ausgefallen sein. Schon am 16. Mai war nämlich eine Englische Obedienz-Gesandtschaft an den neuen Papst ernannt worden[2]. Die Vollmachten dieser brauchten jetzt also bloss erweitert zu werden. Dass der Papst aber an solcher nebensächlichen Behandlung der Kreuzzugsfrage und gar an der äusserlichen Unscheinbarkeit der Englischen Gesandtschaft, die nach dem Ausbleiben des ersten Bevollmächtigten Grafen Worcester nur noch aus einigen Magistern und Klerikern bestand, keine Freude hatte, ja sie nur einmal zur Audienz zuliess, das berichtet uns Pius II. selbst in den „Commentarien“[3].

Coppini hatte auch noch einen anderen Auftrag für England. Er sollte „die Streitigkeiten im Königreiche schlichten“,

  1. Registra Joh. Whethamstede etc. ed. Riley I, 332.
  2. Rymer, Foedera V, II, 84.
  3. A. a. O. 88 f.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 78. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_078.jpg&oldid=- (Version vom 20.9.2022)