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Kaufmann sich am liebsten um den Schöffenstuhl herumdrückte, wiederholt Köhne meine Ausführungen in Bd. LVIII der Hist. Ztschr., wonach gerade das umgekehrte Verhältniss obgewaltet hat, Handel und Industrie die Grundlage der städtischen Entwicklung gewesen sind. Hinsichtlich des Gerichtsstandes der städtischen Immobilien übernimmt Köhne meinen Nachweis[1], dass das bischöfliche Officialat, welches Besitzübertragungen beurkundet, dabei nur als vielgesuchte Notariatsstelle fungirt, nicht die grundherrliche Gerichtsbarkeit des Bischofs ausübt. In Uebereinstimmung mit mir erkennt er ferner an, dass von einem Zusammenhange des Rathes mit dem Schöffencollegium nur da die Rede sein kann, wo es überhaupt ein Schöffencollegium gab, während z. B. noch Höniger[2] den Rath selbst in Baiern, welches bekanntlich fast gar keine Schöffen kannte, aus dem Schöffencollegium hervorgehen liess. Mit Höniger spricht Köhne von einer Bedeutung der Kirchspiele für die Stadtverfassung, unterscheidet aber im Anschluss an meine, gegen Höniger geführte Polemik zwischen bürgerlicher und Kirchspielgemeinde, auch wenn beide zusammenfallen. Und so liessen sich noch viele Punkte namhaft machen, in denen Köhne meine Auffassung übernimmt. Allein während Schröder und Sohm[3] erwähnen, dass dieser oder jener Nachweis von mir herrührt, unterlässt Köhne nicht nur solche Erwähnungen (von vereinzelten versteckten Citaten abgesehen)[4], sondern äussert sich über mich so geringschätzig, dass der Leser glauben muss, jedem Anderen eher als mir verdanke Köhne seine Auffassung. Nach seiner Schilderung bin ich nämlich ein ganz unwissender, ohne Methode arbeitender, sich in „ganz sinnlosen Behauptungen“ ergehender Schriftsteller. Niemand erfährt sonst von ihm einen heftigeren Tadel; meine Leistungen dagegen sind „pseudowissenschaftlich“ u. s. w. (um nicht alle schönen Prädicate aufzuzählen). Wenn er trotzdem so viel von meinen Ausführungen übernimmt, so hat es mit jener Polemik gewiss eine eigenthümliche Bewandtniss. Ich will mich darüber nicht auslassen, sondern nur zur Kennzeichnung der Polemik Köhne’s hervorheben, dass dieselbe haltlos ist, dass ferner seine positiven Aufstellungen, soweit

  1. Histor. Ztschr. Bd. 58 S. 241 ff.; Bd. 59 S. 233 Anm. 2 und 235 Anm. 1.
  2. Vgl. DLZ 1888 Sp. 1116.
  3. Schröder a. a. O. S. 590 Anm. 3. Sohm a. a. O. S. 9 f. Vgl. auch Schulte in der Ztschr. f. d. Gesch. des Oberrheins 1890 S. 157 Anm. 4.
  4. Nach K.’s eigener Erklärung (S. 360) sind meine Arbeiten von ihm „nur an sehr wenigen Stellen berücksichtigt“. Freilich widmet er dafür der persönlichen Polemik gegen mich einen „Anhang“ von nicht weniger als 29 Seiten! Diese Polemik ist „vorurtheilslos“ (S. 361).
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_113.jpg&oldid=- (Version vom 18.10.2022)