Seite:De DZfG 1890 04 213.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

vermieden worden wären. Für uns ist in dem Buche, an und für sich schon entsprechend seiner ganzen Anlage, nichts Neues zu finden[1].

  1. Einige Beispiele mögen genügen, um dies Urtheil zu rechtfertigen. Die Kämpfe der Normannen mit den Byzant. Katepanen, S. 105 ff., werden in einem für die ersteren doch mitunter zu günstigen Lichte dargestellt; in der Schlacht bei Peloso z. B. war das Byz. Heer nicht „unermesslich“, vgl. die Chronik von Bari bei Pertz V, 55 und dazu Gfrörer, Byz. Geschichten III, 196. Die Tochter des Robert Wiskard, welche dem jüngeren Konstantinos Dukas verlobt wurde, hiess nicht Helena, diesen Namen empfing sie erst nach ihrer Uebersiedelung nach Byzanz. Sie ist auch nicht mit diesem wirklich vermählt gewesen, wie Schack annimmt, ebenso wenig ist sie dann mit ihm durch Nikephoros Botaneiates ins Kloster verwiesen worden. Die einschlägigen Fragen sind neuerdings behandelt worden von Johannes Seger, Byzantinische Historiker des 10. u. 11. Jahrh. (München, Lindauer 1888), woselbst auch die frühere Annahme, dass Wiskard zwei Tochter, nämlich die vierte und fünfte, „Helena“ und Mabilia, nach Byzanz geschickt hat, endgültig mit überzeugenden Gründen gefestigt ist. Durch die Angabe S. 188: „der Papst (Gregor VII.) sagte ihm (Wiskard) seine Hilfe bei dem beabsichtigten Kriegszuge zu und sprach den Bann über Botaneiates aus“, gewinnt der Leser eine vollständig schiefe Anschauung; es musste doch mindestens der entscheidende Grund des Bannspruches, die Verheirathung des Botaneiates mit der Gattin des gestürzten Kaisers, mit angegeben werden. Unrichtig ist es ferner, wenn Sch. 189 sagt: „Erst am 21. Februar 1082 ergab sich die Festung“; denn der Tag stimmt ebenso wenig wie der Ausdruck. Anna Komnena, auf welche sich Sch. zu stützen scheint, ist hier durchaus unglaubwürdig. Es bedurfte eines dreitägigen Strassenkampfes, ehe man der Festung Herr wurde. Die frühere auf den Latein. Geschichtschreibern fussende Annahme (vgl. auch Hagenmeyer, Anon. Gest. Franc. S. 148), dass Wiskard auf Corfu gestorben, ist unhaltbar geworden, seitdem sich durch einen Fund Hopf’s die Darstellung der Anna Komnena bewahrheitet hat, vgl. Ersch u. Gruber 85 S. 144 Anm. 97. (Bei Gregorovius, G. d. Stadt Athen im MA. S. 194 ist fälschlich, wie ich bei dieser Gelegenheit bemerke, als Todestag der 17. Juni statt des 17. Juli angegeben, vgl. Anna Komn. ed. Reifferscheid II, 547 ff. Muralt, Essai de chronogr. Byz. II p. 57.) Band II S. 74 setzt Sch. die Verheirathung Manuel’s Komnenos in das Jahr 1143 statt in 1146, vgl. Neumann, Griech. G.schreibung und G.quellen im 12. Jahrh. (Leipzig 1888) S. 54 ff. u. Hertzberg, G. des Byz. u. des Osm. Reiches S. 295. Freilich war die Braut schon seit 1142 in Byzanz, wie Neumann nachgewiesen. Endlich hiess der kaiserliche Gesandte nicht Basilius Cherios, sondern Xeros, S. 77, vgl. Kinnam. ed. Bonn. III, 2, 91; der vom Kaiser Manuel mit Hilfsmannschaften gesandte Feldherr nicht Angelus Komnenos, sondern Alexios, S. 112, vgl. Kinnam. IV, 12, 164–166, – und ebenda: Der „Sohn des Kaisers“ soll mit Dukas zum Gefangenen gemacht worden sein? –, und die Geliebte des Andronikos Komnenos nicht Eudoxia, sondern Eudocia, S. 244. Doch genug davon! Und
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 213. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_213.jpg&oldid=- (Version vom 10.12.2022)