Seite:De DZfG 1891 05 102.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Treffen feige gezeigt, so war der Führer der Söldner der Florentiner um so tapferer gewesen.

Der Winter machte hierauf den kriegerischen Operationen ein Ende. Aber kaum trat das Frühjahrswetter ein, so regten sich die Ghibellinischen Schaaren von Arezzo. In den Tagen, in welchen den Guelfen in Guido von Montefeltro in Pisa ein gefährlicher Feind erwuchs (13. März 1289), zogen die leichten Truppen von Arezzo gegen Montevarchi und die Burgen des oberen Arnothales, drangen sogar bis sieben Miglien von Florenz, bis San Donato in Collina vor. Wie die Florentiner vor Arezzo die Stadtulme gefällt hatten, hieben die Aretiner auch jetzt hier das Wahrzeichen des Ortes an. Man sah in Florenz ostwärts die Rauchsäulen aus dem hochgelegenen Dorfe aufsteigen, rührte sich aber nicht. Denn die Stadt war so von Parteihader zerrissen, dass der Verdacht bestand, die Feinde seien im Einverständniss mit den einheimischen Verräthern so weit gekommen. Hatte doch der Prior Arrigo di Grazia mit Zustimmung seiner Collegen am 28. Februar den Beschluss durchgesetzt, dass eine Anzahl verdächtiger Personen, namentlich aus der Classe der Magnaten theils aus der Grafschaft, theils nur aus der Stadt ausgewiesen wurden[1].

Aber solche Streifzüge bis fast vor die Thore ihrer Stadt durften die Florentiner doch nicht ungerächt geschehen lassen. Nur hatte es seine schweren Bedenken, einen grossen Heereszug auch in diesem Jahre wieder zu unternehmen. Einmal hatte die Stadt schon im vorigen Jahre eine grosse Anleihe aufnehmen müssen und die Auflagen wurden immer drückender. Durch die Anhäufung von zahlreichen Schaaren adlicher Reiterei schien die Partei der Magnaten in der Stadt zu sehr die Uebermacht zu gewinnen. Dazu zeigte sich der Papst sehr übel gesinnt. Hatte er doch

  1. Es wird berathen und beschlossen im Consiglio des Capitano und der zwölf Zünfte die Verdächtigen ex majoribus et potentioribus civitatis auszuweisen. Provision vom 28. Februar 1288 und 1289. Villani weiss auch etwas von dieser Exilirung. Nach ihm waren es natürlich Ghibellinen (VII, 127). In dem Volksbeschlusse ist aber von Ghibellinen, die sonst wohl noch genannt werden (z. B. 14. September 1290. Le Consulte I, 463), mit keinem Worte die Rede. Dass besonders Grandi ausgewiesen sind, verschweigt er gänzlich. Der Classenkampf war damals sehr lebhaft entbrannt. Wir würden hier klarer sehen, wenn uns nicht sämmtliche Consulte und viele Provisionen verloren gegangen wären.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 102. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_102.jpg&oldid=- (Version vom 4.11.2022)