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die Beschlüsse nicht mehr mit den sonst üblichen grossen Majoritäten fasste. Welchen Nutzen hatte die Bürgerschaft von Florenz auch von diesen ewigen Scharmützeln ihrer Söldner mit den Schaaren des Montefeltrier’s? Nur Unkosten und nicht selten Schande. Denn die Bewohner der den Pisanern abgenommenen Burgen, welche die Florentiner zum Theil noch befestigt und ausgebaut hatten, hielten es im Geheimen mit ihren alten Herren und verriethen diesen die neuen. Die Schattenseiten des Söldnerwesens zeigten sich jetzt auch schon deutlich. So wurde die von den Florentinern als neue Grenzfeste angelegte und erweiterte Burg von Pontedera, von der Villani wohl übertreibend sagt, sie sei das festeste Castell Italiens von allen in der Ebene gelegenen gewesen, am 23. December 1291 von Guido von Montefeltro in der Nacht im Einverständnisse mit einem zur Besatzung gehörigen Pisaner überfallen und genommen, weil der Commandant kaum den dritten Theil der Truppen effectiv gehalten hatte, welche er von Florenz bezahlt erhielt. Eine andere Burg, Vignale di Camporena, war von den Pisanern gleichfalls genommen worden. Als die Florentiner dann diese den San Miniatesen gehörige Burg mit grosser Heeresmacht einschlossen und ihre Uebergabe bevorstand, gelang es der ganzen Besatzung sich zur Nachtzeit durch die Reihen der Feinde zu schleichen.

Um diesem unnützen Blutvergiessen ein Ende zu machen, sandte der Papst eine Gesandtschaft nach Florenz. Ihm lag die Wiederherstellung des Friedens jetzt doppelt am Herzen. Sein Bestreben, nach dem Fall von Ptolemaïs einen Kreuzzug zu Stande zu bringen, wurde durch die fortwährenden Kämpfe in seiner nächsten Nähe von vornherein vereitelt. Am 14. Januar wurde beschlossen, die Mitglieder des Tuscischen Bundes aufzufordern, beglaubigte Botschafter nach Florenz zu senden, um über die Vorschläge der Curie zu verhandeln[1]. Darauf werden am 12. April zwei Syndici für dieses Parlament in Florenz gewählt, M. Ranieri di Ostigiani de’ Pigli und M. Albizzo Corbinelli, der Eine ein Adlicher, der Andere ein Rechtsgelehrter[2]. Gleichzeitig wird aber auch dem Podestà, Capitano und den Prioren Vollmacht gegeben,

  1. So nach Del Lungo, Dino Compagni I, 82. Es wird beschlossen, vier Gesandte an den Papst zu senden. Provisionen vom 8. Februar und 12. April.
  2. Provision vom 12. April (Tom. III, 57).
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_115.jpg&oldid=- (Version vom 5.11.2022)