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doch keinen aus den von dort Verbannten; innerhalb eines Monats verlässt Guido von Montefeltro mit allen in Pisa seit der Verbannung des Judex von Gallura sich aufhaltenden Ghibellinen die Stadt; Pisa stellt hierfür fünfundzwanzig Geiseln, die acht Tage nach dem Ausmarsch des Montefeltrier’s und der Einsetzung der neuen Regierung zurückgegeben werden. Von der Gluth des Parteihasses, der noch immer in Pisa glimmte, legt die Thatsache ein beredtes Zeugniss ab, dass sofort im Eingang der Urkunde die beiden noch lebenden Söhne des verhungerten Ugolino, Lotto und Guelfo, und dessen Enkel und alle Nachkommen von diesem Frieden ausgeschlossen sind, ebenso wie die Uppezinghi, die Grafen von Collegarli und Montecucchari. Diese letzteren können aber von Pisa wieder zugelassen werden, wenn ihre Burg unter die Botmässigkeit der Pisaner zurückgekehrt sein wird[1].

Man wird zugeben müssen, dass diese Friedensbedingungen für Pisa so günstig wie möglich waren, wenn man auch nicht sagen kann, dass der Frieden eher von den Ghibellinen dictirt, als von ihnen angenommen sei[2]. Denn es war doch ein grosser Gewinn für den Tuscischen Bund, dass nun Pisa zur Guelfischen Partei übertrat. Freilich wurden durch ihn die Guelfischen Pisaner aufgeopfert, wie schon Ptolemäus von Lucca richtig hervorhebt. Denn wenn es auch dem Grafen Nino freistand, nach Pisa zurückzukehren, so getraute er sich doch nicht das zu thun, sondern begab sich nach Genua, wo er sich zum Bürger machen liess, aber schon 1296 noch jugendlich mit Hinterlassung einer Wittwe und einer einzigen Tochter starb. Pisa hatte es dem grossen Geschick Guido’s von Montefeltro zu verdanken, dass es nicht zu Grunde gerichtet worden ist. Wie er die Stadt als Kriegsherr, „mehr Fuchs als Löwe“, geschickt vertheidigt hatte, so hat er sie auch bis zuletzt vor den Intriguen der eingeborenen Guelfen zu bewahren gewusst, die ihr Vaterland den Verbündeten lieber gefesselt als frei zum Friedensschlusse ausgeliefert gesehen

  1. Ich gebe dieses Resumé nach den von J. del Lungo a. a. O. I, 2, documenti XXII u. f. veröffentlichten Urkunden und der ausführlichen Darstellung I, 81 u. f.; das Friedensinstrument nach Fl. dal Borgo, Scelti diplomi Pisani, S. 279 u. f.
  2. J. del Lungo, a. a. O. S. 74.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_119.jpg&oldid=- (Version vom 5.11.2022)