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„Handel und Industrie die Grundlage der städtischen Entwicklung gewesen“ seien. Allerdings stehen die Endergebnisse meiner Arbeit mit dieser Anschauung wenigstens in Zusammenhang. Aber die Ansicht, die Below jetzt wieder als sein alleiniges Eigenthum in Anspruch nimmt, war schon der älteren Forschung durchaus nicht fremd, wie ich gerade im Gegensatz zu Below bewiesen habe[1]; ausserdem beherrscht gerade dieser Gesichtspunkt auch Höniger’s Auffassung der städtischen Entwicklung. Es genügt, dafür auf den erwähnten Aufsatz über Köln und auf Höniger’s kritische Bemerkungen in seinen wirthschaftsgeschichtlichen Jahresberichten[2] zu verweisen.

So kann denn davon, dass ich „Auffassungen“ oder „Nachweise“ von v. Below übernommen habe, ohne ihn zu erwähnen, garnicht die Rede sein; jedoch veranlassen mich die zuletzt besprochenen Punkte noch ein Wort über mein Verhältniss zu den Forschungen Anderer, besonders Höniger’s hinzuzufügen, da v. Below sich berechtigt glaubt, meiner Arbeit in Folge zu grosser Abhängigkeit von früheren Auffassungen das Prädicat der „Unreife“ geben zu können. Ich habe es, wie schon bemerkt, nicht versäumt, die frühere Literatur kennen zu lernen und bin selbstverständlich älteren Ansichten da gefolgt, wo die von ihren Vertretern gegebenen Nachweise mich überzeugten oder das mir vorliegende Quellenmaterial ihre Berechtigung ergab. Dass ich auf die letztere Weise die Richtigkeit mancher Behauptungen Höniger’s erkannte, zu deren eingehender Begründung er selbst noch nicht gekommen ist[3], kann als Zeichen von Unreife doch gewiss nicht betrachtet werden.

Im Uebrigen genügt es, wenn ich mich gegenüber v. Below’s in eigener Sache abgegebenem Urtheil über meine Arbeit auf die Kritik competenterer Recensenten[4] berufe. Nur möge es mir, um

  1. Urspr. S. 384.
  2. Vgl. z. B. Jbb. f. Nationalök. N. F. VI S. 569 Absatz 2, wo schon lange vor dem Erscheinen der Below’schen Arbeiten die alte Eintheilung in Bischofs-, Pfalz- und Landstädte abgelehnt wird. Höniger schlägt dafür vor, auch bei der verfassungsgeschichtlichen Gruppirung der Deutschen Städte von dem Unterschiede zwischen Handels- und Industriestädten auszugehen.
  3. Vgl. z. B. Urspr. S. 291. In manchen Punkten bin ich auch zu Ansichten gekommen, die von denen Höniger’s ganz abweichen, vgl. z. B. S. 400–404.
  4. Sohm, Entsteh. des Städtew. S. 16; Al. Schulte in Z. f. G. d. Oberrh. V S. 408; Lamprecht in DLZ XI, 1462 ff., vgl. insbes. 1464 Zeile 25–28 in Bezug auf die mir von Below vorgeworfene Unreife. Ueber meine Ausführungen über die Specialgemeinden (Kirchspiele) – auf welchem
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 148. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_148.jpg&oldid=- (Version vom 18.10.2022)