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M. Prou’s Manuel de paléographie[1] füllt eine empfindliche Lücke aus. Man hatte in Frankreich bisher kein Buch, welches den Anfängern die Elemente dieser so wichtigen Wissenschaft darbot; die Curse der Paläographie an den Universitäten sind heute noch wenig zahlreich, und man kann von einem gewöhnlichen Studenten doch nicht verlangen, dass er sich in dem umfangreichen Traité de diplomatique der Benedictiner, oder gar in den Eléments de paléographie von N. de Wailly zurechtfinde. Prou’s Werk ist ein gutes Handbuch und steht auf der Höhe der Wissenschaft; man hat ihm nur den Vorwurf gemacht, dass die Vertheilung des Stoffes wenig übersichtlich sei und die mehrmaligen Abschweifungen auf das Gebiet der Diplomatik oder Chronologie nicht zur Sache gehörten. Bei einer neuen Auflage wird der Verfasser diese geringfügigen Mängel leicht beseitigen können. Das Verzeichniss von Abkürzungen, welches den Band schliesst, wird gleichfalls den Anfängern gute Dienste leisten, wenn es sie auch nicht der Mühe überheben wird, auf Specialwerke, wie Walther’s Lexicon diplomaticum, zurückzugreifen.

Zum Schluss dieses Abschnittes sei noch eine neue Zeitschrift angezeigt, welche im November 1889 ins Leben trat, die Archives historiques[2]. Diese Sammlung wird von zwei ehemaligen Schülern der École des chartes, B. Prost und Welwert, redigirt und scheint lebenskräftig zu sein. Die Herausgeber wollten eine Zeitschrift schaffen, in welcher Jedermann die Documente, auf welche er bei seinen Forschungen gestossen, ob lang oder kurz, veröffentlichen könnte. Man kann dem Unternehmen nur guten Fortgang wünschen. Die im 1. Bande erschienenen Artikel sind fast alle beachtenswerth, für mittelalterliche so gut wie für neuere Geschichte; und wenn jeder Band ein sorgfältiges Register erhält, so wird diese Zeitschrift eine wahre Fundgrube sein und den Gelehrten nur empfohlen werden können.


II. Allgemeine und Verfassungs-Geschichte. Der im April verstorbene Ad. Tardif hatte es unternommen, eine Geschichte des Französischen Rechts zu schreiben, welches er seit nahezu 40 Jahren an der École des chartes lehrte. Nur zwei Bände konnte er noch erscheinen lassen, einen über das kanonische Recht (1887), den anderen über den Römischen Ursprung des Französischen Rechts[3]. Dieser letztere ist der weitaus bessere; er zeichnet sich durch klare und

  1. Vgl. Bibliogr. ’90, 4300 u. die Anzeige Nachrr. ’90, 132.
  2. Monatlich ein Heft. – Vgl. Nachrr. ’90, 61 b.
  3. Vgl. Bibliogr. ’90, 3583.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 188. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_188.jpg&oldid=- (Version vom 21.12.2022)