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dieser Aufgabe zu widmen hat. Das Limesgebiet wird, abgesehen von der Sonderung in Obergerman. u. Rätischen Limes und von der Scheidung in die fünf staatlichen Sectionen, in „Strecken“ eingetheilt, für welche durch die Commission Strecken-Commissarien bestellt werden; diesen liegt die speciellere Ausführung der Arbeiten und Mitwirkung an dem Gesammtbericht ob.

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Es werden ins Auge gefasst: Aufnahme des Limes (mit Längs- und Querprofilen), Untersuchung der Castelle, Wachthäuser und Wachtthürme, der Baulichkeiten ausserhalb der Castelle und der bürgerl. Niederlassungen im Rücken des Limes, der Befestigungen und Ansiedlungen jenseits des Walles resp. der Mauer, und der Strassen (welche parallel mit dem Limes oder nach auswärts und einwärts führen, eventuell die doppelten Linien verbinden), soweit diese Ansiedlungen und Strassen in unmittelbarer Beziehung mit dem Limes stehen. Die Direction der Limes-Erforschung soll das Material für die kartographische Eintragung sämmtlicher Fundstellen Röm. Ueberreste liefern, die Fundstücke sollen an den betr. Staat überlassen, Abbildungen der wichtigeren dem Centralmuseum in Mainz einverleibt werden. Für Erhaltung der Ueberreste, dauernde Freilegung der wichtigeren, Bezeichnung der zugeschütteten Ruinen etc. ist Fürsorge zu treffen.

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Die Veröffentlichung der Ergebnisse soll in Einzelheften über die einzelnen Strecken, mit Karten, Plänen, Profilen, Abbildungen etc., unter Nennung des leitenden Streckencommissars erfolgen. Frühere bezügliche Forschungen sind dabei nachzuweisen und eventuell zu reproduciren. Für alle diese Arbeiten sind fünf Jahre in Aussicht genommen. Eine zusammenfassende Darlegung der beiden Dirigenten soll dann noch den Abschluss bilden. Ueber den Fortgang der Arbeiten ist jährlich vor dem 1. Juli des folgenden Jahres zu berichten.

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Die im Druck vorliegenden, aber nicht in den Buchhandel gekommenen Beschlüsse der Conferenz sind begleitet von specielleren Arbeitsplänen und Kostenanschlägen, für Baiern der Rätische Limes von K. Popp, Obergerm. Limes von Conrady, Württemberg von E. v. Herzog und E. Paulus, Baden von E. Wagner und K. Zangemeister, Hessen von Fr. Kofler, Preussen von L. Jacobi, und ferner von einer Uebersichtskarte. Die Kostenanschläge sind natürlich nur sehr ungefähre; sie führen auf eine Gesammtausgabe von gegen 150 000 Mark. Man darf wohl erwarten, dass die Regierungen auf Grund dieser Vorschläge das Werk durchführen werden.

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Universitäten und Unterricht. Im neuen Preussischen Etat ist die Errichtung einer ordentl. Professur für neuere G. in Berlin vorgesehen. Es handelt sich dabei um etatsmässige Ordnung der nach Weizsäcker’s Tode erfolgten Berufung zweier Ordinarien. – Daneben findet sich noch ein neues Extraordinariat für mittlere und neuere G. in Münster in W.

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An der Johns Hopkins-Universität in Baltimore (Maryland) besteht seit mehreren Jahren ein historisch-politisches Seminar unter der Leitung von Prof. H. B. Adams. In demselben werden die Studien nach Deutschem Muster betrieben. Die Mitglieder sind zum grössten Theil junge

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 216. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_216.jpg&oldid=- (Version vom 22.12.2022)