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nur, dass man den Kriegszug gegen Arezzo (1289) durch eine Libbra deckte, die über 36 000 Goldgulden eintrug.

Diese Summe ist gewiss eine hohe, und sicher waren schon jetzt die Einnahmen der Stadt Florenz so gross, wie die manches Königreichs, mit denen sie Villani ein Menschenalter später zusammenstellt[1]. Und doch genügten sie nicht in diesen Zeiten eines fast permanenten Kriegszustandes und bei der leichtsinnigen und unüberlegten Verwilligung von Ausgaben, für die man dann keine Deckung zu schaffen wusste. Hiergegen musste sich also, wenn dem Uebel gesteuert werden sollte, zunächst eine Reaction geltend machen. Es geschah dies auf eine, nach unseren Begriffen höchst merkwürdige Weise. Denn man sollte denken, die Florentiner hätten mit ihren Rathsversammlungen, von denen wir, ausser Vorbesprechungen und dem Parlamente, die beiden Räthe des Capitano und des Podestà in fortwährender Thätigkeit sehen, wirklich genug gehabt, und es hätte bei ihrer sonstigen Sparsamkeit mit der Zeit, die sie dazu trieb, sich alle Mühewaltungen für die Comune in klingender Münze bezahlen zu lassen, kein Verlangen bestanden, noch ein neues Rathscollegium einzurichten. Aber fast noch merkwürdiger ist, dass von der Gründung des Rathes der Hundert, der für die Behandlung aller finanziellen, ja aller wichtigen Fragen zu der Comune für die nächste Zeit von der grössten Bedeutung wurde, weder bei den zeitgenossischen Chronisten, noch den neueren Historikern der Stadt die Rede ist[2]. Und doch datirt

    in civitate“. Die erste war vielleicht immer noch nicht fertig; die Kriegszüge kamen dazwischen. In einer Provision vom 10. April 1297 ist die Rede vom extimum vetus von 1288 und dem von 1289 als von zwei verschiedenen. – Die Gesammtsumme der Lira von 1289 oder 90 nach Villani VII, 132: tutta la spesa della detta oste si fornì – – – per una libbra di libbre sei e soldi cinque il centinaio. Ich möchte das für eine Zwangsanleihe halten. Villani rühmt dabei, wie der estimo und die anderen Einkünfte der Stadt wohl geordnet gewesen seien.

  1. Villani XI, 92. Der Banquier Villani versichert, die Könige von Neapel, Sicilien und Aragonien hätten keine so hohen Geldeinnahmen gehabt, als die Comune Florenz.
  2. Die Verfassungsgeschichte von Florenz, namentlich die des Verhältnisses der verschiedenen Consiglien zu einander, ist für unsere Zeit durch die falsche Angabe Villani’s (VII, 16) verdunkelt worden, dass der Rath der Hundert schon 1267 reformirt worden sei, während an ihn vor 1287
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 255. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_255.jpg&oldid=- (Version vom 7.11.2022)