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scheinen freilich höchst summarisch alle ihnen zur Aburtheilung Zugewiesenen bestraft zu haben, so dass dann die Processe der Verurtheilten wieder aufgenommen werden mussten. Ob die Herabsetzung der Amtsdauer des Podestà, die im Sommer 1289, ohne dass wir etwas Näheres darüber erfahren, von einem Jahr auf 6 Monate bleibend verringert wurde, mit derartigen Dingen zusammenhängt, die uns die Provisionen[1] melden, bleibt ungewiss. Jedenfalls gestattete die von Dino Compagni mit den stärksten Ausdrücken gebrandmarkte Nichtswürdigkeit vieler Richter dem Adel leicht und oft, die Statuten zu umgehen. Einzelne Granden mochten es wohl auch nicht für unmöglich halten, durch ihren Einfluss und ihr Ansehen bei dem niederen Volke zu gelegener Zeit diese ganze Gesetzgebung über den Haufen zu werfen. Wenn der hochmüthige und zu jeder Gewaltthat und Intrigue fähige Corso Donati auf stolzem Streitrosse durch die Stadt ritt, und die Volkshaufen: Der Baron, der Baron! ihm zuriefen, da mochte der scrupellose Aristokrat wohl hoffen, mit den Wollkrätzern und Plusmachern eines schönen Tages noch gründlich abzurechnen. Und er hat das in seiner Weise, jedoch ohne seine letzten Zwecke zu erreichen, auch gethan. Aber gerade derartige Erscheinungen liessen die Führer der Bürgerschaft nicht mit dem schon Erreichten sich begnügen, sondern nach noch stärkeren Sicherheiten für ihre Errungenschaften trachten. Sie fanden dazu auch, wie es häufig in solchen Zeiten der Classenkämpfe geschehen ist, einen der Aristokratie angehörigen Mann, der sich an die Spitze der popularen Bewegung gegen den Adel stellte.

Giano di Messer Tedaldo della Bella gehörte einem der sieben ältesten Adelsgeschlechter von Florenz an, welche in der Badia von Florenz ihr Erbbegräbniss hatten. Die Familie war ursprünglich Ghibellinisch gewesen, Giano hatte sich aber in eine Zunft eintragen lassen und war Guelfisch geworden. In der Schlacht von Campaldino hatte er Ritterdienste gethan und sein Pferd verloren. Verschiedene Impulse bewegten seine Seele. Er war von einem lebhaften Selbstbewusstsein

  1. Provision vom 10. und 11. Juli 1289. Am 27. Juli werden schon die Syndici bezahlt, die den Podestà Rosso de’ Gabrielli, den letzten Podestà mit einjähriger Amtsdauer, revidirt hatten.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 288. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_288.jpg&oldid=- (Version vom 7.11.2022)