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von 1079 Erwähnung geschieht, so kann er erst nach Ostern 1079, also nach dem 24. März 1079 geschrieben sein[1]. Daraus folgt des Weiteren, dass die ausdrückliche Lossagung des Eusebius von Berengar nachweislich erst nach dem 24. März 1079 stattgefunden hat. Ist dies der Fall, so hindert uns – da sonst kein Beweis vom Gegentheil vorliegt[2] – nichts, anzunehmen, dass Eusebius bis zum Römischen Concile von 1079 noch auf Seiten Berengar’s gestanden und sich erst durch den entscheidenden Spruch dieser Synode, nicht aber schon bald nach 1062 aus Rücksicht auf den Grafen von Anjou, veranlasst gesehen hat, die Verbindung mit seinem bisherigen Schützlinge Berengar ein für alle Mal zu lösen. Es ist klar, dass darnach auch der Charakter des Bischofs uns in einem anderen Lichte erscheinen muss als in demjenigen, in welchem ihn die Schwabe’sche Darstellung zeigt.

W. Bröcking.     


Zum Deutschen Königsgut. Unsere bisher recht mangelhafte Kenntniss dieses Gegenstandes hat in jüngster Zeit beachtenswerthe Bereicherung erfahren. A. Meister hat in seiner Schrift „Die Hohenstaufen im Elsass“ (vgl. Bibliographie 1891, Nr. 306) das königlich Staufische Gut in dieser Westmark des Reiches behandelt. Vorzüge und Mängel dieser Arbeit sind bereits an anderer Stelle besprochen worden (GGA ’91, 55–67). Dem kirchlichen Theile des Königsguts und zwar vorerst dem niederen Kirchengut zur Zeit Friedrich’s II. hat nun H. Geffcken[3] seine Studien zugewandt.

Doch will er dasselbe nicht nach Lage, Grösse und Umfang feststellen, sondern nur im allgemeinen die rechtlichen Beziehungen der Krone zu demselben klarlegen.

  1. Der gleiche Schluss Mabillon’s (s. Veter. anal. T. II, p. 485) ist wissenschaftlich desshalb ohne Werth, weil er bei falscher Interpretation des „quarto“ – M. fasst es als Ordinalzahl und ergänzt dazu aus dem Vorhergehenden „concilio“, was in diesem Falle grammatisch ganz unmöglich ist (s. den Wortlaut der Stelle) – nur durch den zufälligen Umstand, dass das Römische Concil von 1079 gerade auch das vierte gegen Berengar zu Rom gehaltene ist, ermöglicht wird.
  2. Ein von Alexander II. zwischen 1061 u. 1068 an Bartholomäus von Tours u. Eusebius von Angers gerichteter Brief, den Bishop im Görres-Jahrb. I p. 274 edirt hat, würde eher dafür sprechen, dass in der angegebenen Zeit zwischen Eusebius und Berengar kein gespanntes Verhältniss bestanden hat. Die Angaben des Briefes genügen aber nicht, um daraus einen sicheren Schluss zu ziehen.
  3. Vgl. Bibliographie ’90, 2873 b.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 365. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_365.jpg&oldid=- (Version vom 26.12.2022)