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Kelten, Römern und heidnischen Germanen. Ausführlich behandelt dieser Rechtshistoriker das Erbrecht (nach Localbräuchen von 170 Orten), besonders die Jüngstenfolge, die er einer Vorkeltischen, Finnischen [?] Rasse zuzuschreiben neigt. Und überall, von der Steinzeit bis um 600, wird dies Handbuch dem Culturhistoriker zur ersten allgemeinen Orientirung dienen; im Anhang sind die classischen Stellen über Nordwest-Europa, von Pytheas bis Dicuil, abgedruckt, und die Autoren alphabetisch, mit der Seite wo Verf. sie benutzt, verzeichnet, Orts- und Sachindex sind beigegeben. Ohne zwar selbst Philolog zu sein, beobachtet Verf. mit offenem Auge die Ergebnisse der Sprachforscher, namentlich der Keltisten, wie der Archäologie und Volkskunde. Vollständigkeit (z. B. über die Blutsbrüderschaft) hat er wohl nicht einmal angestrebt. Vorsichtig berichtet er die verschiedenen Theorien, wo er nicht Quellen übersetzt, meist ohne sich fest zu entscheiden. Von den gelehrt erfundenen Sagen des Kelt. MA. ist er kritisch genug, sich gänzlich zu befreien. Der hauptsächliche Mangel des Buches besteht in der völligen Unkenntniss von gegenwärtiger Deutscher Forschung; und wohl desshalb ist das, allein ins MA. reichende, letzte Capitel, über die Germanischen Eroberer und ihre heidnische Cultur, gar so dünn gerathen. Ueber Offa von Angeln z. B. und über Beowulf, über Runen und Sagen der Germanen um 500 weiss Deutsche Alterthumskunde denn doch mehr, als Elton bringt, der meint, deren Kostüm durch Nordische Sagas des 12. Jahrh. von schwerterreichen Seekönigen zu erhellen.


*T. Kerslake [†], Saint Richard, the king of Englishmen and his territory a. D. 700–720; added: The Celt and the Teuton in Exeter. 1890. Clevedon, Selbstverlag. 96 p. – Der um 721 zu Lucca begrabene Vater von Willibald, Wunnibald und Waldburg aus Wessex heisst erst seit dem 11. Jahrh. in Herrieden und Eichstätt König Richard, und sein Cult zu Lucca ward kurz vor 1327 in Eichstätt nachgeahmt. Verf. bringt nur die bekannten Belege bei (Mon. Germ. 7, 262; 15, 90; 25, 594 f.), und nicht in bester Ueberlieferung. Ohne die [neuerdings von Holder-Egger MG 15, 90 gesammelten] Gründe gegen die Authenticität des Namens, der Würde und der Heiligkeit Richard’s zu widerlegen – die Worte der Heidenheimer Nonne passen auf keinen noch so kleinen König –, versetzt er Richard an die Spitze einer Germanischen Ansiedlung in Devonshire, die dem Westsächsischen König vorausgedrungen sei, ohne den Schatten eines Beweises. [Die Hagiographie hat übrigens den Angelsachsen noch einen Prinzen Richard nebst einem König Hugo geschenkt; Mon. Germ. 15, 558 ff.] Auch über die Eltern des Bonifaz baut Verf. luftige Hypothesen; dessen Geburtsort Crediton heisse nach der Scotischen Heiligen Crida [?]; Lundenwic bedeute Sandwich. [Für die gewohnte Deutung London spricht Hlothaeres Gesetz am Schluss.] Zu Bonifaz’ Cultus in England verzeichnet Verf. zwei Winfridkirchen in Devon, einen St. Winfrid’s well zu Crediton [wie alt ist der aber?] und je eine

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 114. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_114.jpg&oldid=- (Version vom 11.1.2023)