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stehen, beginne er wohl seine geistl. Dichtung. – E. Sievers, Zu Cynewulf (Anglia 13, 1), stellt jenes hinter Fata überlieferte Akrostichon Cynwulf etwas anders als Napier her, zweifelt, ob es jenes Gedicht beschliesse und nicht vielmehr zu einem verlorenen Werke Cynewulf’s gehöre, stellt fest, dass sich der Dichter stets, gemäss dem Sprachgebrauch seit etwa 740, Cyn(e)wulf nenne, und dass der Name nie mit C[o]enwulf verwechselt werde. Der Räthseldichter nennt sich dagegen Cyniwulf, und der Verf. der Vision vom Kreuz scheidet noch unbetontes i und æ, was beides ältere Sprache kennzeichnet. Diese Werke seien also nicht Cynewulf’s. [Der Beweis steht auf Nadelspitze.] – 0G. Herzfeld, Die Räthsel des Exeterbuches und ihr Verf. (Berl. ’90). Ausser dem Stück I, das kein Räthsel noch Cynewulf’s Namen enthalte, schrieb beide Räthselreihen Cynewulf in der Jugend, um 735. Denn Stil, Quellenbenutzung, Anschauung (von Krieg, See, Vasallität p. 34) ähneln den vier Werken, als deren Verf. er sich nennt und [!] dem Phönix, Andreas und Guthlac; H. corrigirt Text u. Auflösung der Räthsel. Vgl. Ac. 4X90, 298. – O. Glöde: Die Quelle von Cynewulf’s Elene (Anglia IX, 271) steht Acta sanct. 4. Mai nahe. – K. Merrill und C. F. Mc Clumpha, The parallelisms of the Anglo-Saxon „Genesis“ (Modern lang. notes 1890, 328) mit Beowulf, Caedmon und Cynewulf, belegen wiederum, wie stereotyp der poet. Ausdruck damals war, und wie wenig sich aus ihm allein die Verfasserschaft erschliessen lässt. – Gegen Cook’s Beziehung der „Judith“ auf Königin Judith [s. DZG II, 520] erklärt sich auch W[ülker] CBl ’90, 594.

Urkunden. H. Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien. I (Lpz. ’89), liefert für Engl. Gesch. (abgesehen vom methodischen Muster für eine künftige Brit. Diplomatik) Bemerkungen: so p. 832 zur Indiction Beda’s vom 24. Sept.; 936 zur Bleibulle Coenwulf’s v. Mercien; 339 zur Urkundenausstellung durch den Empfänger ausserhalb der Königskanzlei, die Mitte des 9. Jahrh. im Frankenreich beginnt, doch nicht nothwendig aus England kommt. Wohl aber stammt dorther die Chirographirung (504): man schrieb 2–3 gleiche Ausfertigungen Eines Vertrags auf Ein Pergament, zwischen dieselben „Chirographum“ und schnitt dies Wort der Länge nach durch; des einen Theilzettels Echtheit erwies sich später aus genauem Anpassen an den anderen. Der Contrahent erhielt je einen: bisweilen verwahrte man einen im Königsschatz oder im Kirchenarchiv, so zu Canterbury im Dom oder in S. Austins. Diese Art ist nachweisbar seit 854 [Verf. kannte nur die Abschrift, seitdem erschien das Ags. Original: Birch, Cartular. Sax. 477]; 855; 904 [Birch 490; 609]. Der Name Chirograph begegnet früher, doch nicht sicher in jener Bedeutung. Dass das Verfahren aber älter sei als sichere Belege, bleibt möglich, da die Chirographirung selten im Context angedeutet ward. Königsurkunden wurden meist in 1 Exemplar ausgefertigt, von Gerichtsurkk. wohl nur Vergleiche regelmässig doppelt. Der Theilschnitt, anfangs gerade, ward später schlangen- und zahnförmig gemacht; daher heisst der Zettel Indenture, jetzt „Vertragsurkunde“. – Den Namen Ags. [Dän.] Prinzessinnen, so den der Tochter Cnut’s Gunhild, schrieben Deutsche Urkunden hochdeutsch um; 581. Edward der Bekenner wird das Majestätssiegel aus Frankreich angenommen haben; 966. An der Sicil. Regierung wirkten im 12. Jahrh. Robert von Selby [nicht Salisbury; Mon.

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_151.jpg&oldid=- (Version vom 12.1.2023)