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es hier nicht mit einer Fälschung, sondern mit einer auf mangelhafter Kunde aufgebauten Combination zu thun.

Lambert berichtet nämlich, Heinrich habe auf Vorstellungen der Deutschen Bischöfe einen Gesandten, den Grafen Eberhard, nach Rom geschickt, der die Wahlvorgänge untersuchen sollte. Diesem habe Gregor erklärt, dass er mit der Weihe gewartet habe, um die Zustimmung des Deutschen Königs zu erhalten. Nachdem dieses nach Deutschland gemeldet war, ertheilt Heinrich sogleich seine Einwilligung, und die Weihe erfolgt. Nach Bonizo hätte Gregor selbst die Bestätigung des Königs nachgesucht, worauf Heinrich den Kanzler Gregor von Vercelli nach Rom entsandt habe. Von diesen beiden in gewissen Punkten harmonirenden Berichten weichen alle übrigen schroff ab, die von einer Bestätigung nichts wissen. Die Kritik des Wahlvorganges von Seiten Ranke’s[1], Giesebrecht’s[2] und J. v. Pflugk-Harttung’s[3] hat nun gezeigt, dass Lambert sowohl, als auch Bonizo völlig mangelhaft unterrichtet waren.

Lambert’s Erzählung beruht auf seiner Ueberzeugung resp. Vorstellung, zur Rechtmässigkeit einer Papstwahl gehöre die Zustimmung des Deutschen Königs und der Deutschen Fürsten. Wie gewaltig solche Vorstellungen unsern Autor beherrschen, wurde in der Diss. des öfteren bewiesen. Wie in den dort besprochenen Fällen trägt er auch hier kein Bedenken, auf dieselbe seine Erzählung aufzubauen. Die Geschichte der Besetzung des apostolischen Stuhles zur Zeit Heinrich’s III. liess diese Vorstellung in Lambert aufkommen. Wo Lambert auf eine Papstwahl zu sprechen kommt, versäumt er nicht, in irgend einer Form von der Bestätigung des Königs zu reden, z. B. pag. 40: „inconsulto rege et principibus“; so versteht er pag. 41 unter der „legittima electio“ die Designation durch den König; er schreibt: „rex habita cum primoribus deliberatione, Gerhardum – – – pontificem designat“; ähnlich pag. 48: „per electionem regis et quorundam principum“ – – –.

Ungenaue Berichte über die Sendung eines Grafen Eberhard

  1. Ranke, Zur Kritik Fränkisch-Deutscher Reichsannalistik. Sämmtl. Werke Bd. 51–52 p. 136.
  2. Giesebrecht, Deutsche Kaiserzeit III p. 1129. Anm. zu S. 241 bis 244.
  3. J. v. Pflugk-Harttung, Beiträge zur Kritik von Bonizo, Lambert und Berthold. Die Wahl Gregor’s VII. (NA XIII p. 327).
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 311. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_311.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)