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die Rebellion der Fuldaer Klosterbrüder gegen ihren Abt gemeldet werden soll, geschieht dies schriftlich, „ne rei tam atrocis novitas repente nunciata regi stuporem incuteret“ (!).

Fällt hiermit Delbrück’s Voraussetzung, nämlich das Bewusstsein Lambert’s, dass eigentlich die Regentschaft verantwortlich ist, so erklärt sich leicht, dass Lambert auch jenes Urtheil ganz ohne böse Absicht dem Könige zuschreibt.

Uebrigens ist dies nicht der einzige Fall, wo Lambert das Alter des Königs ausser Acht lässt. Pag. 40 anno 1058: sedem apostolicam protinus, inconsulto rege et principibus, invasit Benedictus. Heinrich ist 7 Jahre alt! Pag. 41: rex habita cum primoribus deliberatione, in demselben Jahre. Pag. 45: rex Willihelmum – – – et Epponem cum duce Boemorum – – – illuc misit. Was die Kaiserin oder die Regentschaft anordnet, wird gedankenlos dem königlichen Knaben zugeschrieben[1].

Auf Lambert’s Worte: „quorum [sc. Anno und Otto] tunc arbitrio res publica administrabatur“ darf man wohl kein allzugrosses Gewicht legen, oder gar, wie Delbrück, die Vorstellung daraus ableiten, als habe Lambert damit die Verantwortlichkeit der Regentschaft ausdrücken wollen. So oft nämlich Lambert auf Persönlichkeiten zu reden kommt, die mit dem Könige in irgend welchem Zusammenhang stehen, liebt er es, deren Einfluss auf denselben und auf die Staatsgeschäfte nachdrücklich hervorzuheben. So schreibt er zwei Seiten weiter, pag. 56: Educatio regis atque ordinatio omnium rerum publicarum penes episcopos erat, eminebatque inter eos Mogontini et Coloniensis archiepiscoporum auctoritas. Otto von Nordheim, den er kurz vorher erwähnt hat, ist vergessen. Bald darauf scheint an dessen Stelle der Graf Wernher getreten zu sein. Dass Heinrich diesem Grafen die „villa monasterii Kirchberg“ gegeben hat, ist für Lambert Grund genug, denselben in dieselbe hohe Stellung zu rücken, wie Adalbert von Bremen[2]: „hi duo pro rege imperitabant“. Uebrigens weiss er von diesem Wernher bis zu seinem zwei Jahre

  1. In den Urkunden ist dieses die übliche Form. Da aber Lambert nirgends irgendwelche Vertrautheit mit Urkunden erkennen lässt, wird Obiges wohl schwerlich darauf zurückzuführen sein. Zur Vita Lulli hat Lambert z. B. das reiche Hersfelder Archiv nicht benutzt. Vgl. Diss. S. 13.
  2. Man vergleiche darüber die zutreffenden Worte Meyer’s von Knonau (I p. 485 Anm. 177).
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 320. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_320.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)