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sich aber Anno, der die ganze Sache angeregt haben soll. Wie unpolitisch und unvernünftig müssen uns die Bischöfe erscheinen, die nicht sofort eingesehen hätten, wie null und nichtig von Anfang an diese Bestimmung war! Können wir Lambert’s Autorität wegen so etwas annehmen? Welche Rolle würden aber erst die weltlichen Fürsten gespielt haben, die sich auf diese Weise jedweden Einflusses auf die Reichsregierung beraubt hätten? – Von einem regelmässigen Turnus weiss Lambert denn auch nichts, und an einen solchen ist schon dem Itinerar nach nicht zu denken. Zieht man ferner in Rechnung, dass Lambert selbst nichts von einem Gesammtregiment der Bischöfe zu berichten weiss, neben Adalbert und Anno hier Otto von Nordheim, dort den Grafen Wernher, Liutpold von Mörsburg und andere nennt, so bleibt uns zur gänzlichen Verwerfung seiner Nachricht nur die Antwort auf die Frage übrig, was ihn zur Auftischung dieser Geschichte gebracht hat.

Sie beruht lediglich auf einer unglückseligen Combination.

Lambert hat erfahren, Anno habe sich, als Haupt der Verschworenen, vor einer Reichsversammlung gerechtfertigt, was uns Sigebert von Gembloux (Mon. SS. VI) anno 1062 ausdrücklich berichtet: „de hac re coram cunctis ratione habita“. In der diesem Vorgange folgenden Zeit sieht Lambert besonders Bischöfe in der Regierung thätig. In herkömmlicher Weise wird beides verknüpft. Wenn er hierbei von einer Theilnahme aller Bischöfe redet, so ist dies eine Uebertreibung, die nicht ernst zu nehmen ist, da sie auf seiner in der Diss. S. 106 nachgewiesenen Manier beruht. Charakteristisch ist, dass er diese einmal konstruirte Vorstellung nicht so leicht wieder los wird. Bei einer geeigneten Gelegenheit, unbekümmert um den daraus entstehenden Widerspruch, kommt sie ihm von selbst in die Feder. Er schreibt am Schlusse des Berichtes über den Sturz Adalbert’s in deutlicher Anlehnung pag. 69: „Sic iterum rerum publicarum administratio ad episcopos rediit (seiner Darstellung nach war der Sturz des Erzbischofs nicht nur von den Bischöfen, sondern von den „principibus regni“ veranlasst worden), ut singuli suis vicibus, quid regi, quid rei publicae facto opus esset, praeviderent“.

Wie aus den angeführten Beispielen hervorgeht, scheitern Lambert’s Berichte trotz aller seiner Anstrengung, ein zusammenhängendes Ganzes zu erzielen, an den zahllosen Widersprüchen

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 323. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_323.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)