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der Erzbischof fühlte sich in solcher Weise schutzlos und von Nachstellungen umringt, dass er sogleich seine Sache aufgab und in der nächsten Nacht vom Hoflager entfloh“.

Schon Lambert’s Motivirung der Verschwörung ist hinfällig, in äusserlicher Weise wird eine seiner Vorstellungen, nämlich die von dem Mangel des königlichen Hofhaltes (Diss. S. 108), mit dem Sturze Adalbert’s verknüpft. Hier so wenig, wie beim Kaiserswörther Attentat kennt Lambert den eigentlichen Grund der Missstimmung unter den Fürsten. Lambert erzählt: Nicht nur der lange Aufenthalt des Königs in Goslar, was nach Delbrück (S. 11) nicht richtig ist, verursachte die Nothlage der königlichen Hofhaltung, sondern vor allem der Hass der Einwohner und Aebte gegen den Erzbischof, demzufolge jene ihre Abgaben nicht entrichten wollten; alle nämlich beschuldigten denselben, dass er sich unter dem Deckmantel der Vertraulichkeit mit dem Könige die „monarchiam manifestae tyrannidis“ aneignen wolle. In sprunghafter Weise werden nun auf einmal die omnes – oben nur die Sachsen – zu den „principes regni“. Unter Anwendung des Verschwörungstypus (Diss. S. 55) fährt Lambert fort: „non ultra laturi iniuriam videbantur principes regni. Archiepiscopi Moguntinus et Coloniensis cum ceteris, quibus curae erat res publica, crebra conventicula faciebant atque omnes in commune, quid facto opus esset, consulere rogitabant“. Indem nun Lambert auch weiterhin seinem Typus folgt, geräth er in eine Darstellung, die dem wahren Sachverhalt widerspricht. Die Zusammenkunft der Reichsfürsten zu Tribur nämlich, in Wirklichkeit eine von Heinrich angesagte Reichsversammlung (vgl. M. v. K. I, 488), erscheint als ein einseitig von den Verschworenen anberaumter Hoftag: „diem generalis colloquii omnibus indixere regni principibus, ut Triburiam convenientes – – –“ und nachher „statuta dies“. Ueber die Unglaubwürdigkeit der Drohung der Verschworenen: „aut regno ei [sc. regi] cedendum esse, aut familiaritate et amicitia Premensis archiepiscopi defungendum“ haben wir bereits oben S. 334 gehandelt.

Typisch schreibt Lambert weiter: „Perlato Goslariam atrocis rei nuncio, rex ad statutam diem concitus properabat“. Thatsächlich hat Heinrich erst zu Tribur von der Sache erfahren, ganz abgesehen davon, dass Heinrich nicht in

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 346. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_346.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)