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Goslar, sondern in Mainz sich befand. Die typische Wendung veranlasst Lambert auch hier zu einer Widernatürlichkeit. Warum kommt denn Heinrich überhaupt zu dem von den Fürsten berufenen Tage, wenn er bereits weiss, was ihm dort droht? Auch Meyer von Knonau macht auf die Unwahrscheinlichkeit dieses „atrocis rei nuncius“ aufmerksam. Aehnlich schreibt aber Lambert z. B. pag. 73: Rex accepto nuncio graviter permotus copias celerrime contraxit, was glaubwürdig ist; pag. 83: Perlato ad regem nuncio – – – Goslariam concitus remeavit. Pag. 85: Rex accepto nuncio nihil moratus copias – – – celerrime contraxit. Pag. 160: Territus rex tam atroci nuncio – – – ad Renum concitus remeavit.

Abweichend von den übrigen Quellen, die die nächtliche Flucht Adalbert’s melden, berichtet Lambert von einem Fluchtversuch des Königs, der aber durch „ministri regis“ vereitelt worden sein soll. Diese Geschichte beruht wohl auf einer Verwechslung der Person; aus allem bisher Angeführten geht ja hervor, dass Lambert sehr schlecht unterrichtet war. Den Fluchtversuch, der übrigens gleichfalls im Typus (Diss. S. 70) erzählt wird, mochte Lambert um so mehr für wahrscheinlich halten, als durch denselben Heinrich gegen jene von ihm angenommene Drohung der Fürsten doch irgend etwas gethan zu haben schien. Von diesem Standpunkte aus ist es auch erklärlich, dass Lambert nichts von dem nächtlichen Entweichen Adalbert’s weiss, vielmehr schreibt: Contumeliose itaque eiectus est de curte regia cum omnibus tyrannidis suae fautoribus [?]. – Ueber die Schlussbemerkung Lambert’s, die Rückkehr der Reichsregierung in die Hände der Bischöfe, siehe unsere Ausführung S. 323.

Auch Lambert’s weitläufige Erzählung von den Tagen zu

Tribur und Oppenheim (pag. 243 ff.)

lässt sich nicht allzu schwer in ihre einzelnen Bestandtheile auflösen; mehr wie irgendwo anders zeigen sich gerade hier die verhängnissvollen Folgen seiner historischen Arbeitsweise. Bevor wir auf seine Darstellung eingehen, müssen wir in möglichster Kürze den Verlauf jener Ereignisse skizziren. Die Grundlage unserer Auffassung bildet ein Aufsatz von Jaroslaw Goll: Der Fürstentag von Tribur und Oppenheim[1]. Auch Heyck’s[2] Schilderung,

  1. MIÖG II p. 391.
  2. Heyck, a. a. O. p. 66 f.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 347. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_347.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)