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Die Erzählung, deren Einzelheiten an sich wahrscheinlich sind, und nicht gut erfunden werden konnten, wird durch andere Zeugnisse bestätigt. Coleccion de documentos ined. 38, 532 findet sich nämlich die notariell beglaubigte Spanische Uebersetzung einer zu Pizzighettone am 4. März 1525 ausgestellten Urkunde, in der Franz I. erklärt, dass „Joan de Urbieta fué de los primeros, que se hallaron en mi riesgo, cuando fuimus presos delante de Pavia, y nos ayudó con todo su poder a salvar la vida“ u. s. w. In dieser Urkunde finden wir die Bestätigung dafür, dass Urbieta von Franz kein Pfand erhalten hat, sonst wäre die Erklärung nicht nöthig gewesen, sodann dafür, dass dieser sich ihm zu erkennen gegeben, sonst hätte er dem Könige ja nicht das Leben geschenkt, ferner dafür, dass ein Kampf der Soldaten um den Gefangenen stattgefunden hat, in welchem Urbieta mit aller Kraft des Königs Leben schützte[1]. Urbieta’s Anspruch auf den Ruhm der Gefangennahme wurde von Karl V. durch Verleihung eines Wappens anerkannt, in welchem ein erhobener, mit einem Degen bewaffneter Arm über einem gefallenen, mit der Lilie von Frankreich geschmückten Pferde dargestellt war; die Umschrift lautete: Carlos V. à Joanes de Urbieta por la prision de Francisco I.[2].

Die Bestätigung eines zweiten Punktes der Erzählung Caravajal’s haben wir in einer in demselben Bande der Coleccion, S. 549, enthaltenen Urkunde Karl’s V., in welcher dem Diego de Avila eine jährliche Pension von 50 000 Maravedis für die Gefangennahme Franz’ I. ausgesetzt und ferner festgestellt wird, dass Avila den König vom Pferde heruntergeworfen, das heisst wohl, den Schuss, der es tödtete, abgegeben hat. Caravajal nennt Denjenigen, welcher das Ross zum Sturze brachte, nicht. Irrthümlich ist die Angabe Frundsberg’s, der in einer ganz anderen Gegend des Schlachtfelds kämpfte, dass Nikolaus von Salm [so ist wohl statt „Stien“ richtig gelesen] das Pferd niedergestochen habe. Nirgends sonst ist Salm genannt oder erwähnt, dass er einen Antheil an der Gefangennahme geltend gemacht hätte[3]. Wichtiger ist, dass die Urkunde bestätigt,

  1. Dies berichtet auch Capino da Capo bei Magenta, a. a. O. II, 547 – – – non si accordando quelli, de cui dovesse essere prigione, poco mancò, che non lo amazassero.
  2. Colleccion XXXVIII, 537, Anm.
  3. Bucholtz, a. a. O. S. 3. Danach Mignet. Frundsberg’s Angabe ist auch in die Landsknechtspoesie übergegangen. S. Liliencron, Hist. Volkslieder III, 427. Es ist wohl möglich, dass Salm das Pferd vorher verwundet hat. Der Wunsch, seine Landsleute nicht ganz unbetheiligt an der Gefangennahme erscheinen zu lassen, mag Frundsberg’s Angabe veranlasst haben.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 371. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_371.jpg&oldid=- (Version vom 24.1.2023)