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Das Buch ist reich an interessanten Untersuchungen; namentlich verdient hier die eine angeführt zu werden über die Echtheit der „Dicta cujusdam de discordia papae et regis“ des Sigebert von Gembloux. Zu erwähnen ist auch die Ansicht C.’s über den Ursprung der reformatorischen Ideen Gregor’s VII. Nach seiner Meinung hätte der spätere Papst seine Ansichten von der Unabhängigkeit der geistlichen Gewalt nicht in Cluny, sondern in Lüttich empfangen.

Aus der Provinzialgeschichtsschreibung verdient Erwähnung Daris’ Geschichte des Fürstenthums und der Diöcese Lüttich bis ins 13. Jahrhundert[1]. Der Verfasser hält sich an die chronologische Folge der Ereignisse und berichtet die wichtigeren Begebenheiten von einer Regierung zur anderen. Auch dieses Buch legt, gleich seinen Vorgängern, Zeugniss ab von der ausgedehnten Gelehrsamkeit seines Verfassers. Freilich ist es wegen der zahllosen Details, welche in ihm förmlich aufgethürmt sind, ermüdend zu lesen; man wird es jedoch mit Nutzen zu Rathe ziehen, da in ihm viele bisher dunkle Fragen sorgfältig aufgehellt worden sind.

U. Berlière untersuchte die im Fonds Cluny der Pariser Nat.-bibliothek aufbewahrten Visitationsacten der Cluniacenserklöster und veröffentlichte daraus vier auf Visitationen der Belgischen Abteien in den Jahren 1288, 1306, 1308 und 1311 bezügliche Stücke[2].

14. und 15. Jahrhundert, Renaissance. Jean Boutillier’s Somme rurale ist eins der wichtigsten Werke über die ältere Französische Rechtspflege. Es wurde in den Jahren 1370–95 geschrieben und umfasst sowohl das droit coutumier wie auch das im Königreich Frankreich geltende Kirchenrecht; alle, welche einen Prozess vor dem Pariser Parlament führten, benutzten es, und noch bis in das 17. Jahrhundert hinein war es das Vademecum des Richters. Man sollte also glauben, dass wir den Lebenslauf dieses berühmten Rechtsgelehrten genau kennen. Dies ist aber ein Irrthum, wie jetzt O. de Meulenaere[3] gezeigt hat; er veröffentlichte in 19 Urkunden schätzbares Material für den künftigen Biographen Boutillier’s. Wir erwähnen u. A. sein vom 5. März 1387/88 datirtes Testament und dasjenige seiner Frau, Marie de Halluin, vom 6. Aug. 1423.

A. Wauters hat den 4. Theil seiner Analectes de diplomatique beendet[4], indem er eine Reihe ungedruckter Urkunden aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts zum Abdruck brachte. Dieselben beziehen sich meist auf die Streitigkeiten des Herzogs von Brabant,

  1. Vgl. Bibliogr. ’91, 3751.
  2. Vgl. Bibliogr. ’90, 4097 c.
  3. Vgl. Bibliogr. ’91, 468.
  4. Vgl. Bibliogr. ’91, 3716 a.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 384. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_384.jpg&oldid=- (Version vom 25.1.2023)