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geldum bedeutet Einschätzungseinheit, Hida (Carucata) ohne „ad g.“ ist zweideutig, die wirkliche Fläche beisst Terra unius carucae. Aber nach gleicher Eintheilung zerfallen Areal und Schätzungseinheit beide in 4 Virgatae (Yardlands), bezw. 8 Bovatae (Oxgangs), und normal in 120 Acres [„hida ex centum (Grosshundert) acris“; Dial. de Scacc. I 17]. Die Carucaten erstrecken sich soweit wie die Denalagu, hängen also von Nord. Besiedlung im 9. Jh. ab. [Elton bleibt dabei, die Normannen führten die Landmessung nach Zahl der Pflüge ein.] Für Gemenglage sagt Domesday „particulatim“. [Vgl. DZG V 426 f.] - Die letzten Seiten 227–385 füllt O. C. Pell, A new view of the geldable unit of assessment of Domesday, embracing the divisions of the libra or pound of silver and the weights and measures of uncoined metal, flour, cloth etc., as made by the Angli, Mercians, Danes, Normans and Celts, and their connection with the true understanding of the words „hida, carucata, virgata, villanus, Anglicus numerus“ etc. Eine mühsame Arbeit staunenswerthen Fleisses, scharfsinniger Rechenkunst und weiten, bis Babylon reichenden, metrolog. Wissens, K. Schalk (MIÖG IX 676) hat sie ausführlich ausgezogen; ich gestehe nach mehrfachen Versuchen (dies der Grund der Verspätung dieser Anzeige) sie nicht ganz zu begreifen. Theilweise aber, im Hauptergebniss und in der Methode, den ältesten Orient zur Erklärung Engl. Maasse des 11. Jh. heranzuziehen, lehne ich sie ab, einig mit Stevenson EHR 1890, 138; JBG 1888 III 117, Round und mehreren Engl. Forschern. Jede Hide ertrage 1 £ (jeder Acre 1 Pfennig) bei Zweifeldersystem, Normann. Münzfuss und Einrechnung der Brache in die Hide, die also 240 Acres messe (bei Dreifelderwirthschaft 180); allein nur in Gemeindeland bleibe die Brache uneingeschätzt (unhidirt) [?], im Privatland misst die Hide 120 Acres. Diese angebliche Ausgleichung jeder Schätzung mit der wirklichen Fläche beweist Pell, indem er viele Zahlen vergewaltigt unter den irrigen oder nur ganz ausnahmsweise richtigen Annahmen, Domesday rechne das £ (bisweilen zu 256 oder 288 Pence) ebenso Ör und Mark verschieden, die Pflüge verschieden stark, die Virgatenzahl in der Hide verschieden, und namentlich, da „Anglice centum pro 120“ vorkommt, 5 als 6, 7 ½ als 9, ja sogar 120 als 144. – Er wurde von Round Archl. R. I 285; IV 130 und F. W. Maitland ebd. 1889, 392 nicht bekehrt; ebd. II 350; IV 241. Auf seinem Gute Wilburton (ebd. 1889, 241) besass jeder Villan als plena terra 1 Virgata zu 24 Acres, davon 12 bebaut, 12 brach. – Law QR 1891, 192: Hide ist vielleicht weder Fläche noch Ertragseinheit, sondern Quantum des Pflügens [?] von 240 Aeckern, wozu 160 Aecker bei Zwei-(180 bei Drei)felderwirthschaft zwingen; die Brache, 80 (bezw. 60) Aecker, pflügt man nämlich jährlich zweimal, den bestellten Rest, 80 (bezw. 120), einmal. – Stevenson, The long hundred and its use in England, Archl. R. Dec. ’89, 313, benutzt Kluge. Das pangerman., aber nicht Arische [s. jedoch Scherer, G. Dt. Spr. 586] Grosshundert = 120, wird unter Hundert verstanden im German. Strafrecht, im Engl. Landmaass bis zum 16. Jh. [s. o. Z. 5], auf dem Markt und noch jetzt im Nutzholzhandel (erstreckte sich aber nie auf Brüche). Es ruht auf duodecimaler Neigung. Dass es aber nicht 12×12 bedeutet, kommt daher, weil der Germane 11 und 12, für die er eigene Namen besitzt, als Grundzahlen betrachtet und die vom Arier ererbte Dekadenreihe

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 192. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_193.jpg&oldid=- (Version vom 19.2.2023)