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Roms[1], und mit seinem Bildniss wurden fortdauernd in Italien Münzen geschlagen; Höflichkeiten, die der Gallische Imperator bisher nicht erwidert hatte. So lange der älteste Augustus, als welcher ihm zuerst Maximian, nach dessen zweiter Abdankung Galerius gegolten hatte, Maxentius die Anerkennung verweigerte, glaubte auch er diesem Beispiel gehorsam folgen zu müssen. Jetzt war die erste Stelle im Collegium nach der Reihenfolge der Anciennität auf Maximinus übergegangen, und da dieser sich dem Römischen Tyrannen freundlich zeigte, kam ihm auch Constantin entgegen. Die Reichseintheilung Diocletians hatte sich mit einer unbedeutenden Veränderung von selbst wiederhergestellt; wenn es gelang, diesen Zustand zu einem dauernden zu machen und zugleich ein freundliches Verhältniss zwischen den Beherrschern der einzelnen Theile herbeizuführen, so konnte das Reich ungefähr in derselben Weise friedlich verwaltet werden, wie vor dem Jahre 306. Denn dass die Cäsaren verschwunden waren, schien unwesentlich, sobald den älteren Augusti den jüngeren gegenüber ein legitimes Befehlsrecht eingeräumt wurde. Der Besitz Italiens lockte Constantin nicht; denn er konnte sich nicht verhehlen, dass ein Reichstheil, welcher von Anfang an dem Licinius zugewiesen war und von dem dieser noch immer ein Stück besetzt hielt, zwischen ihnen alsbald zum Zankapfel werden musste. Es schien ihm daher für den Frieden des Reiches das Angemessenste, wenn dieses Land seinen gesonderten Herrscher behielt; nur auf diese Weise konnte das nothwendige Gleichgewicht der Macht zwischen den Kaisern erhalten bleiben. So trat er denn in Unterhandlungen mit seinen drei Mitregenten[2]; aber nur bei Licinius hatten sie gedeihlichen Fortgang, weil dieser die Gefahr über seinem Haupte schweben sah und eine Anlehnung an den mächtigen Gebieter Galliens ihm sehr willkommen

  1. Nazar. Paneg. X, 12.
  2. Von den Unterhandlungen mit Maxentius berichtet Nazar. Paneg. X, 9 ff. Gleichzeitig müssen die mit Licinius geführt sein, da dessen Verlobung mit der Schwester Constantin’s schon vor dem Kriege bekannt wurde. Lact. de mort. pers. 43; Zos. II, 17, 2. Wenn Constantin zugleich mit zweien seiner Mitregenten verhandelte, so ist es nicht wahrscheinlich, dass er den dritten, welcher nach dem Rechte der Anciennität der vornehmste war, ganz unbeachtet gelassen habe. Auch dass er nach der Eroberung Roms den Maximinus zugleich mit sich selbst zum Consuln für 313 ernannte (CIL. VI, 507), lässt auf vorhergegangene Annäherungsversuche schliessen.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 303. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_304.jpg&oldid=- (Version vom 2.2.2023)