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bisherigen Lehrplan folgende Aenderungen vollzogen. In Quinta wird künftig ein Vorcursus der Deutschen Geschichte gegeben: es soll nämlich in dieser Classe möglichst im Anschlusse an den Geographieunterricht und das Deutsche eine Anzahl von Bildern aus der Dt. G. bis zu Kaiser Wilhelm I. durch den Lehrer vorgeführt werden. Ausserdem wird für die weiter reichende Behandlung der neuesten Deutschen Geschichte (bis zur Gegenwart) jetzt ein Sommersemester der Untersecunda in Anspruch genommen, während bisher dieser Classe nur eine Wiederholung des bis 1871 gehenden Pensums der Obertertia zugewiesen war. Demgemäss wird an den Hess. Gymnasien ein zweimaliger Cursus der G. durchgemacht, der erste von Quarta bis Untersecunda (1. Semester), der zweite von Untersecunda (2. Semester) bis Oberprima. In der Reifeprüfung wird wie bisher nur das Primapensum (Dt. G. vom Ende der Völkerwanderg. bis zur Gegenwart) geprüft.

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Auch in Oesterreich haben ähnlich wie in den Dt. Staaten Abänderungen in den bisherigen Lehrplänen stattgefunden. An den Mittelschulen wurde der Geschichtsunterricht bisher in 2 Stufen ertheilt und zwar in der Art, dass das Gesammtgebiet der G. einmal im Untergymnasium und einmal im Obergymn. durchgenommen wurde. Nach dem Ministerial-Erlasse vom 24. Mai d. J. hat der zusammenhängende Geschichtsunterricht in chronologischer Folge im Untergymnasium aufzuhören. In der 2. Klasse ist dort das Hauptgewicht auf die Mythen und Sagen des klassischen Alterthums zu legen, „soweit sie für die Jugend passend sind“, in der 3. soll das Leben und Wirken der hervorragenden histor. Personen in den Vordergrund treten, doch darf daneben auch auf die Hauptbegebenheiten der allgem. G. und auf jene der Oesterreichischen besondere Rücksicht genommen werden. In der 4. Klasse sind während des ganzen Schuljahres je 2 Stunden der Oesterr. Vaterlandskunde (Geographie, Statistik, Geschichte) und der G. der Neuzeit zugewiesen. Bei vierklassigen Unterrealschulen tritt dieselbe Anordnung des Lehrstoffes in Kraft. Daran schliesst sich dann im Obergymnasium (5.–8. Cl., unserer Secunda und Prima entsprechend) der G.-Unterricht in chronolog. Folge nach bisheriger Weise an.

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Historisch-statistische Grundkarten. Wir haben schon im letzten Hefte des vorigen Jahrgangs die Sigmaringer Beschlüsse zu Gunsten der Herstellung einheitlicher historischer Grundkarten mitgetheilt und dann im letzten Hefte erwähnt, dass die Wedekind-Stiftung dem unermüdlichen Förderer dieses Planes Prof. Thudichum eine Subvention zur Ausführung der Karte für die Wetterau bewilligt hat. Von Prof. T. ist nun eine Denkschrift unter obigem Titel erschienen (Tübingen, Laupp. 26 p. 60 Pf.), welche über weitere Fortschritte berichtet und die Vortheile des Unternehmens darlegt. In Sachsen sei die Arbeit durch den Dresdener Verein auf Antrag der Herren Ermisch und S. Ruge begonnen, in Baiern sei d. Chef d. topogr. Bureaus Oberst v. Neureuther mit Ausarbeitung genauerer Ausführungsvorschläge beauftragt, und in Württemberg sei beste Aussicht auf Uebernahme der Arbeit durch die Histor. Commission vorhanden. Endlich habe der G.-V. zu Magdeburg auf Antrag des Herrn Holzapfel seine Mitwirkung beschlossen. Ferner ist in Mecklenburg, wie wir hören, A.-Rath

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 172. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_185.jpg&oldid=- (Version vom 1.3.2023)