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mit der Instruction vor, aber wohl nicht im Sinne der abwesenden Genossen. Da sie der Verständigung mit dem Könige nicht so dringend bedurfte, die Böhmischen Verhältnisse ihr ferner lagen, zog sie das Zugeständniss, einen Reichstag zu Wien besuchen zu wollen, zurück und stellte die Forderung, Sigmund solle nach Regensburg kommen oder seine Bevollmächtigten nach Nürnberg schicken[1]. Dieser Beschluss der Majorität zwang auch Friedrich zum Fernbleiben, gab doch die Gesandtschaft am 27. August im Namen aller Kurfürsten diese Erklärung ab[2].

Der Markgraf sah so die Versöhnung durch seine Verbündeten, die ihn erst von der Benutzung der ihm gebotenen günstigen Gelegenheit zurückgehalten hatten und jetzt wieder die auf den Wiener Reichstag gesetzte Hoffnung vereitelten, völlig in’s Weite gerückt und gefährdet. Dass der König es aufrichtig meinte, zeigte ihm die Uebertragung des Vermittleramtes zwischen Pfalz und Baden mit königlicher Vollmacht[3]. Sigmund war ihm dadurch unstreitig einen Schritt entgegen gekommen, an die früheren Zeiten, wo er ihn mit der Ordnung im Reich betraut hatte, wieder anknüpfend[4]. Es lag ja auch in seinem Interesse, den kurfürstlichen Umtrieben durch eine Versöhnung mit dem Markgrafen die Spitze abzubrechen.

Eine Sinnesänderung rief bei ihm erst der unbeugsame Widerstand hervor, den das gesammte Collegium durch seine Gesandten der Abhaltung des Reichstages zu Wien entgegensetzte. Auch jetzt wollte er anfangs noch nicht glauben, dass

    ihm den Gehorsam zu versagen (Art 2 b). Aber diese Aenderung ist doch nicht die von Friedrich gewünschte, „den cristenglauben und die ketzer antreffend“. Sein Vorschlag scheint sich auf eine zwischen 303 u. 309 liegende, verlorene Fassung zu beziehen, in der wohl die eben erwähnte Aenderung bereits vorgenommen war. Nr. 303 macht mir den Eindruck, schon vor der Revision des Bundbriefes entworfen zu sein. Sie wurde nach Mainz wohl als Unterlage für die Berathung mitgebracht.

  1. RTA VIII, Nr. 309, Art. 2.
  2. RTA VIII, Nr. 311, Art. 2.
  3. RTA VIII, Nr. 306.
  4. Die Möglichkeit, dass Sigmund dem Markgrafen damit habe eine Falle stellen wollen (vgl. RTA VII, S. 363, Note 1, und Brandenburg a. a. O. S. 183, Note 6) ist nicht wohl denkbar. Für einen so gewandten Politiker wie Friedrich gab es der Mittel und Wege genug, dem Verlangen des Königs zu entsprechen, ohne bei Ludwig anzustossen. Zudem hatte der König, der der Ankunft Friedrich’s und der Verständigung entgegensah, dazu jetzt keine Veranlassung.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 208. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_221.jpg&oldid=- (Version vom 7.3.2023)