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Immerhin soll er – „iedoch ohne stichlen“ – darauf hinweisen, dass die vorliegenden Bedingungen weit besser seien als die Utrechter[1].

Der eigentliche Friedensschluss im Namen des Reichs sollte auf einem Congresse stattfinden, auf welchem auch alle noch in suspenso gelassenen Artikel berathen werden sollten. Als Ort war Baden im Aargau gewählt worden, trotz der „sattsam bekannten engen schlechten Beschaffenheit“ dieser Stadt[2]. In der Instruction für die designirten Gesandten – nebst dem Prinzen Eugen, der aber erst zur feierlichen Unterzeichnung hingehen sollte, waren es der Graf von Goëss und der Graf von Seilern – wurde diesen besonders zur Aufgabe gemacht, keine fremde Intervention zu dulden, keinen „charakterisirten“ fremden Minister daselbst anzuerkennen; in den Punkten, welche Art. 32 des Friedens dem Congresse überwiesen hatte, „behutsamb“, aber doch möglichst das Interesse der Stände zu vertreten, andere Angelegenheiten, wie die Lothringische, säuberlich zu vermeiden, nur sprachliche Aenderungen zuzulassen, am Inhalte ja nichts zu ändern: ganz besonders wird dabei ausdrücklich die Ryswicker Klausel erwähnt[3]. Gleichzeitig fassten die drei Collegien in Augsburg einmüthig den Beschluss, sich durch den Kaiser auf dem Badener Congresse vertreten zu lassen[4].

Nach den Rastatter Abmachungen hätte der Congress schon am 15. April eröffnet werden sollen; Ende Mai aber trafen erst successive die genannten kaiserlichen Gesandten, ebenso die Französischen Du Luc und St. Contest in Baden ein[5][WS 1]. Anfang Juni begannen die Berathungen. In kurzer Frist wurde es klar, dass man eine endlose Zeit brauchen würde, um alle noch bestehenden Wünsche der einzelnen Reichsstände (fünfzehn an der Zahl) zu beheben, da jeder von den Oesterreichern ausgesprochene Wunsch sofort einen anderen von Seiten der Franzosen provocirte. Einen Augenblick lang erschien dieses langsame Tempo dem Wiener Hofe sehr erwünscht[6], er änderte seine Meinung

  1. Kaiser an Hoffmann 17. März.
  2. Eidgenossenschaft an den Kaiser 21. April.
  3. Conf.-Prot. vom 12. u. 13. April.
  4. Kurmainzische Kanzlei an Kaiser, Augsburg 23. April.
  5. Berichte der Congressgesandten Goëss und Seilern, Mai–Aug, passim.
  6. Kaiser an Gesandtschaft 30. Juni: um den Barrièretractat noch vor Abschluss der Verhandlungen in Baden beenden zu können.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage (in der Anmerkung): uud
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 292. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_305.jpg&oldid=- (Version vom 10.3.2023)