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des Stapels, direkte Steuern auflegen; denn bei der Kleinheit und grossen Anzahl der Häfen und Schiffe hätte der Schmuggler des Zolles gespottet. Die Einschätzung blieb unter Edward I. ein Drittel unter dem wirklichen Werth; 1435/50 war die Einkommensteuer stark progressiv: auf 1 £ 2 ½, auf 200 £ 10 vom Hundert; durch Benevolenzen besteuerte Edward IV., den Verf. „rettet“, das Einkommen der Reichsten. Schiffsgeld wurde im 14. Jh. auch vom Binnenland erhoben. Aus Rechnungen der Gutsvögte entdeckt Verf. Steuern, und im Rückschluss Parlamente, von denen sonst Urkunden fehlen (p. 127). Ausführlich behandelt er den Wollzoll 1341 bis 1503. England verband sich Flandern gegen Frankreich durch Angebot oder Drohung der Zurückhaltung der Wolle. Die Volkswuth gegen Günstlinge des Königs entsprang [z. Th.] wirthschaftlichen Besorgnissen: denn aus Verschleuderung des Kronguts folgte Steuererhöhung; darum wollte der Engländer auch die Französ. Besitzungen seiner Krone erhalten wissen.

Den Glanzpunkt des Werkes macht die Darstellung der Landwirthschaft aus. England war darin um 1300 allen Europ. Nationen voran [?]: der Gutsvogt, ein freier Kleinbauer oder Villan, verstand hier die, meist von einem Bettelmönche, Lateinisch geschriebenen Rechnungen. Vom Bauerhof fehlen Urkunden. Dessen Vorbild war noch das Grossgut, das allein Capital besass um zu mergeln oder Zuchtwidder zu halten. Der Pächter stand sich im 15. Jh. günstig: er zahlte etwa 7 Pence für 1 Acre Ackerland in jedem Jahr, fast feststehend, also wie eine Steuer; denn nur nominell hiess die Zeitpacht kündbar, und die Pachtsumme ward durch keine Concurrenz der Pächter geschraubt (daher blieb auch das Domanialeinkommen der Krone nur gleich hoch, selbst wenn sie kein Gut verschleuderte). Von jeher stellte ihm der Grundherr Haus, Reparatur und Melioration und versicherte ihn im 15. Jh. sogar gegen Inventarverlust. Im 15. Jh. konnte der Pächter reich werden, so dass er später nicht mehr das Inventar vom Herrn zu entleihen nöthig hatte. Besonders der Arbeitermangel nach dem Schwarzen Tode zwang den Gutsbesitzer, Güter, die er bisher selbst bewirthschaftet hatte, in Pacht auszuthun. Hierin und sonst lernte er von den Mönchsorden, denen auch Neubruch, Wegebau und Verrechnung viel verdanken. [Zu weit gehend ist des Verfs. Achtung vor dem staatlichen Verdienst der Reform aus Fleury Ende des 10. Jh.: dass der Cluniacenser in der Theorie doch die materielle Natur, also die Wirthschaftsquelle, als schmutzig, den Staat als teuflisch verschmähte, muss wenigstens daneben gestellt werden.] Aber einen hohen wirthschaftlichen Aufschwung bewirkte auch Wiclif, sein communistisches und social-nivellirendes Wirken ermöglichte den Bund unter den Bauern und Arbeitern mit gemeinsamer Kasse; als Organe dienten ihnen die Wanderprediger. Trotz der Niederlage des Bauernaufruhrs, trotz dem Rosenkriege hob sich die Lage der unteren Classen dauernd. [Dagegen s. unten „15. Jh.“; unrichtig ist die Anschauung, dass im Feudalsystem (etwa 2 Jhh. nach 1066) alle Verpflichtungen vom Leibeigenen bis zum Adel bestimmt und urkundlich festgesetzt waren.] Der Lohn stieg nach dem grossen Sterben, und zwar am meisten bei den mindest Bezahlten, über das gesetzliche Maximum: zahlte doch der König selbst, obwohl Entlohnung für Feiertage verboten war, 1408 fürs Jahr 365 Tage je zu 6 Pence aus.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 391. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_404.jpg&oldid=- (Version vom 11.3.2023)