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verwerthet. Die List of authorities vor jedem Bande dient wenigstens zur ersten Einführung; Vollständigkeit freilich erreicht R. nicht: das Libell of Engl. policye und Anon. Hearne. post Sprot fehlen hier; letzterer ist II 272 zwar citirt, aber nicht zur Hochzeit Karl’s d. K., gegen das Datum der Hinrichtung Oxford’s, oder für ein Attentat gegen Edward IV. 1470; ebenso wenig ist seine Abhängigkeit von Fabyan, die Wavrin’s von anderen, das Verhältniss des Livius [vgl. II 76] zu Elmham, Elmham’s zu Gesta Henr. V., die Verfasserfrage des Gregory quellenkritisch untersucht. Gaguin fehlt ganz, auch zu Warwick’s Geschichte in Frankreich 1467/70. Zu Edward’s IV. Castil. Heirathsplan war Fabyan’s Interpolator, zu seinem Exil 1470 f. Basin zu citiren.

Verf. urtheilt massvoll, niemals voreingenommen und hütet sich, paradox etwa Heinrich’s V. Jugend [s. DZG 4, 184] oder Richard’s III. Mittel zur Thronbesteigung zu „retten“. Von den Königen liegen Portraits nach Kunstwerken ihrer Zeit bei; zu ihrem geistigen Bilde aber liefert er keine neuen Züge, und von anderen Führern schildert er nirgends den Charakter ausführlicher. Obwohl er einfach und klar schreibt, lässt sich das Buch schwer benutzen [Ref. las p. 1–50 und in 30 Stichproben etwa 250 fernere Seiten]. Zunächst nämlich fehlt ein Index, den das ausführliche Inhaltsverzeichniss nicht ersetzt, sodann jeder Ruhepunkt zur allgemeinen Umschau, ja fast jede Verweisung, wo sachlich Verwandtes früher oder später vorkommt, unter den trocken chronologisch aufgereihten Einzelthatsachen. Namentlich aber versteckt sich, während ödes Hofceremoniell den Text füllt, manches Wesentliche in einen Relativsatz, unter fremdeste Umgebung oder kriecht gar in die Anmerkungen. Nur in diesen Noten berichtet Verf. Culturhistorisches, nur hier, dass (1399) der Primas dem Lollardischen Unterhaussprecher widerstand, dass der legitime Thronerbe gefangen war (1400), dass Franzosen die Verräther an Richard II. zum Duell forderten, und (unter 1402), dass sich Heinrich IV. 1401 dem Emperor [!] Ruprecht verband. So tritt aus dem Riesenstoffe das Wichtige, aus der Ueberfülle der nur nach Jahrgängen citirten Gesetze die Entwicklung des Gleichartigen nicht genügend hervor. Wenn ich ausser dem Eingangs Erwähnten aus dieser Lectüre wenig Ergebnisse allgemeiner Wichtigkeit auszuheben finde, so wage ich, ein Fremdling auf diesem Gebiete, nur deshalb des Verfassers Mangel an Durchdringung dafür verantwortlich zu machen, weil frühere Forschung längst Zweck, Ursache oder wenigstens den Rahmen des Verwandten zu vielen Punkten gefunden oder vermuthet hat, die bei R. in der Luft schweben. Bitter rächt sich seine Vernachlässigung der Vorgänger, wie der kleineren Arbeiten Pauli’s und Gairdner’s, des „Henry IV.“ von Wylie (zu Richard’s Tod und zum Pseudo-Richard). Weshalb blieb die Fälschung unerwähnt, wonach Heinrich’s Mutter von einem älteren Bruder Edward’s I. stammte, worüber Stubbs (Const. hist. 3, 11) spricht?

Vermuthlich weil er vornehm das in Lehrbüchern Enthaltene voraussetzt, aber m. E. doch mit Unrecht, lässt er allgemein bekannte Sätze ganz unausgesprochen, z. B. dass die Lancasters vom guten Willen des Parlaments abhingen, dass dieses, von dem heutigen stark verschieden, unter dem

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 443. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_456.jpg&oldid=- (Version vom 15.3.2023)