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Westfälischen Ständen in Kassel oder zur interimistischen Nationalrepräsentation 1812–1815 in Berlin gehört und erinnerte sich dessen mit Stolz. Dieser Stolz war nicht unberechtigt. „An gescheuten Bauern“, bekundete ein Amtsrath Kühne im Magdeburgischen, „werde es nicht fehlen. Er selbst sei Westfälischer Reichsstand gewesen und habe dabei wohl bemerkt, wie der Bauer mit gesundem Verstand den rechten Fleck treffe“. Der Ortsschulze Leist zu Döllen im Regierungsbezirk Potsdam sagte aus: „Er sei im Jahre 1812 zur Repräsentation nach Berlin mitberufen – –, bei den dortigen Berathungen habe er sich überzeugt, dass die bäuerlichen Deputirten sie zu verfolgen und dabei mit Nutzen und Erfolg Bemerkungen zu machen wohl im Stande gewesen“. Ebenso äusserte sich der Schulze Heinze, der 1814 und 1815 etwa sechs Monate der Versammlung in Berlin angehört hatte. „Beim Bauernstand“, fügte er hinzu, „habe die versprochene Repräsentation viel Zufriedenheit und Vertrauen geweckt“. Uebrigens zog man gewöhnlich aus jenen Erfahrungen, die zur Zeit der Westfälischen Reichsstände und der interimistischen Nationalrepräsentation in Berlin gemacht worden waren, den Schluss: eine Versammlung von Landesrepräsentanten dürfe kein „blosses Blendwerk“ sein, müsse „selbständig dastehen“.

Hie und da, namentlich in der Provinz Sachsen, wurde auf das Beispiel der jungen Verfassung des benachbarten Grossherzogthums Weimar hingewiesen. Der Landvogt Kästner aus Gispersleben, der selbst im Weimarischen begüterte Domdechant Graf von Wurmbrand-Zink u. A. sangen ihr Lob. Zufällig war Gersdorff, Karl August’s geistreicher und freisinniger Minister, in Erfurt anwesend, als Klewiz hier Halt machte. Da Gersdorff auch in der Oberlausitz eine Besitzung hatte, wurde er am 19. August in die Preussische Enquête einbezogen. Er sprach entschieden für „allgemeine Repräsentation aller Volksclassen“, wobei er hervorhob, dass sich in Weimar Adel und Bauerschaft, besser bewährt habe, als das Bürgerthum, für Gewährung des Steuerbewilligungsrechtes und eines Antheiles an der Gesetzgebung, für Ministerverantwortlichkeit. Den „ordinären Etat“ wollte er mit der Verfassung vorgelegt und ein- für allemal bewilligt wissen, so dass nachher immer nur vom extraordinären die Rede wäre. Mit Bezug auf das Budget urtheilte er: die Frage ob dürfe nur in den Reichsständen, bei den Provinzialständen bloss die Frage

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 80. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_080.jpg&oldid=- (Version vom 21.3.2023)