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ex historia, ed. Bonnensis, p. 261, c. 3, und Dahn, p. 226 f.). Ferner in Strafsachen sind die freien Vandalen nur in causa perduellionis, in Hochverrathsprocessen, derselben Willkür seitens des Königthums, wie die Romanen unterworfen (s. Dahn, p. 249). Jedenfalls erblickt Dahn mit Fug in der Art, wie die katholischen Vandalen bestraft wurden, ein Steigen des Absolutismus der Königsgewalt. Die Dahn’sche These lässt sich sogar noch erweitern: Nicht bloss die Massregelungen der Katholiken, sondern die Religionsverfolgungen jenes Königs überhaupt führten die gedachten verhängnissvollen Consequenzen herbei; es erhellt dies aus dem, was Victor Vit. II. c. 1, bezw. II. c. 1, 2 über die unerhört grausame Unterdrückung der sich grösstentheils aus Vandalen rekrutirenden Manichäer durch Hunerich berichtet wird.

Das Ergebniss dieser Untersuchung geht also dahin, dass wenigstens zu Hunerich’s Zeit jeder Abfall der Vandalischen Freien von der Arianischen Staatskirche genügte, um auch sie gleich der orthodoxen Romanischen Bevölkerung, ja mehr noch als diese, der schrankenlosesten Willkür des königlichen Absolutismus, zumal hinsichtlich der Strafgewalt, preiszugeben[1].


IV. Wechselnde Schicksale der Katholiken unter der Herrschaft Geiserich’s 429–477.

Die rohen Gewaltthätigkeiten, die von Geiserich und seinen beute- und zerstörungslustigen Schaaren in den Jahren 429 bis 435 u. A. auch gegen viele orthodoxe Bischöfe und Priester, sowie

  1. Quellenbelege für jene Massregelung orthodoxer freier Vandalen: Vict. Vit. V c. 10 bezw. III c. 38: „Nam et Uandali duo, sub Geiserico saepius confessores etc. (schon von Dahn verwerthet); V c. 8 bezw. III c. 33: – – – „quaedam uxor cuiusdam cellaritae regis, nomine Dagila, quae temporibus Geiserici multotiens iam confessor extiterat, matrona nobilis ac delicata, flagellis et fustibus omnino debilitata exilio arido et inuio relegatur“ (hier liegt offenbar in „Dagila“ ein Vandalischer Name vor, und dass es sich um eine freie Vandalin handelt, beweisen die Worte „matrona nobilis ac delicata“). Ueber die schwierige Stelle Vict. Vit. II c. 3. 4 bezw. II c. 8. 9, die wohl nur in gewissem Sinne in diesen Zusammenhang gehört, werde ich an anderer Stelle berichten. Bezüglich der Motive und des allgemeinen Charakters der Vandalischen Katholikenverfolgungen verweise ich noch auf die vortreffliche Darlegung Papencordt’s (p. 272–287) und Dahn’s (Könige, I, p. 243–260), Stadler’s von Wolffersgrün a. a. O. und Schwarze’s a. a. O.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_027.jpg&oldid=- (Version vom 5.4.2023)