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und III c. 15. 16). Bald nachher versprach der König, natürlich, wie sich später zeigte, in doloser Absicht, denjenigen Bischöfen vollständige Begnadigung, die sich eidlich verpflichteten, die Thronfolge seines Sohnes Hilderich anzuerkennen und nicht mehr mit der Bevölkerung „jenseits des Meeres“ zu correspondiren. Viele um das Wohl ihrer Diöcesen besorgten Bischöfe leisteten den verlangten Eid, die schlaueren Prälaten aber, die nicht mit Unrecht eine ihnen vom König gestellte Falle witterten, verweigerten den Schwur unter dem Vorwande, dass die hl. Schrift den Eid untersage (Victor Vit. IV c. 4, bezw. III c. 17–19). Der arglistige Monarch verurtheilte nun die (302?) Bischöfe, die den Schwur geleistet, zu einer milderen Form der Verbannung: Sie sollten sich all’ ihrer geistlichen Functionen enthalten und als einfache Landleute, als „coloni“ sich dem Ackerbau widmen. Die übrigen (46?) Bischöfe dagegen wurden mit einer weit härteren Strafe belegt; sie wurden nach Corsica relegirt und mussten dort für die königlichen Werften Schiffsholz fällen. So wurden alle bestraft, die einen, weil sie dem Verbot der hl. Schrift zuwider geschworen hatten, die anderen, weil sie sich der Thronfolge Hilderich’s widersetzten[1].

Die allgemeine Katholikenverfolgung begann dagegen erst am ersten Juni und dauerte demgemäss, wie Dahn (p. 257), Pötzsch (p. XXIX) und Al. Schwarze (p. 168) mit Recht annehmen, nur etwa ein halbes Jahr, da Hunerich schon am 13. December starb. Das Februardecret wurde – dafür sorgte der wilde Religionshass des Königs und noch mehr der noch weit grausamere Fanatismus der Arianischen Geistlichkeit, der die Ausführung der drakonischen Verfügung oblag – mehrfach über seinen Wortlaut hinaus in der schärfsten Form vollstreckt[2]. Sicher gab es also damals sehr viele Bekenner. Man darf sich nicht wundern, dass Eugenius von Karthago noch im Exil in der

  1. Vgl. Vict. Vit. IV c. 5 bezw. III c. 20, die „Notitia episcop.“ a. a. O., Hefele a. a. O. p. 614 und Al. Schwarze a. a. O. p. 162–167. Zutreffend meint Pötzsch p. XXX: „Aus der Bestrafung, welche die Bischöfe traf, mochten sie nun geschworen haben oder nicht, ist ersichtlich, dass Hunarix mit Hinterlist und Heimtücke gegen die Katholiken verfuhr, um diesen auf jede Weise zu schaden.“
  2. Vict. Vit. V c. 1–16 bezw. III c. 21–54 und zumal V c. 11, 13 bezw. III c. 42–44, 47, 48.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_051.jpg&oldid=- (Version vom 6.4.2023)