Seite:De DZfG 1893 10 064.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

seinen Staaten[1] und verbannte über sechzig katholische Oberhirten, darunter auch den hl. Fulgentius von Ruspe, nach Calaris (Cagliari) auf Sardinien, weil sie sein Verbot, die durch den Tod der bisherigen Inhaber erledigten Diöcesen wieder zu besetzen, verletzt hatten (vgl. die Vita s. Fulg. c. XX, §§ 41–44 mit Victor Tonnennensis, ed. Mommsen, p. 192 f., Anastasio Aug. II cons.). Doch blieb den nach Sardinien verbannten Prälaten der briefliche oberhirtliche Verkehr mit ihren Diöcesanen unbenommen[2].

Indess verübte auch damals der Vandalische Pöbel zuweilen eigenmächtig gegen die orthodoxe Bevölkerung vereinzelte Gewaltacte, die mit den auf unblutige Verfolgungen gerichteten Plänen Thrasamund’s nicht in Einklang standen. So wurden z. B. während eines Feldzugs gegen die Tripolitanischen Mauren von den Vandalischen Kriegern auf dem Marsche nach Tripolis in der Zeugitana und in Byzacena die orthodoxen Kirchen profanirt und die katholischen Priester aufs roheste misshandelt; man beschimpfte sie durch Schläge und zwang sie zu den gemeinsten Dienstleistungen von Sklaven (vgl. Procop. I 8)[3].

    Herm. Contr. seu Aug. Chron. bei Pertz, Mon. Germ. SS. V, p. 85: ‚qui [Trasamundus] – – ecclesias post aliquot annos clausit‘ – –

  1. Vict. Tonnennensis, ed. Mommsen, p. 194. „Theodoro V. C. cons.“ Eugenius – – confessor moritur. Wenn man in diesem Punkte dem sagenhaften Berichte Gregor’s von Tours (hist. Franc. II c. 3) trauen darf, so starb Eugenius als Verbannter zu Alby in Südfrankreich.
  2. Nachdem Mally, dieser echte Vertreter klerikaler Geschichtsauffassung, das Verbot Thrasamund’s, die erledigten katholischen Bisthümer wieder zu besetzen, erwähnt hat, fährt er in unverkennbarer Anspielung auf die Preussischen Maigesetze der 70er Jahre so fort (Leben des h. Fulgentius u. s. w. p. XI f.): „Die Vandalen als echte Kulturkämpfer verstanden sich schon recht gut auf die Gesetzmacherei, um ihre Pläne durchzusetzen!“ – Während die Vita s. Fulg. a. a. O. nur über 60 nach Sardinien exilirte Bischöfe kennt, spricht Vict. Tonnenn. a. a. O. schon von 120 dorthin verbannten Prälaten, und Herimannus Augiensis (a. a. O.), seine Vorlage Vict. Tonnenn. überbietend, lässt gar 240 Bischöfe unter Thrasamund nach Sardinien in’s Exil wandern! Dem Vict. Tonnenn. folgt unkritisch W. Krafft, Art. Vandalen in Herzog’s Realencycl. (2. Aufl.) Bd. XVI (1885) p. 306. – Die Exilirung von 60 Bischöfen fällt in die spätere Regierungszeit Thrasamund’s; der König scheint indess schon sehr früh gegen einzelne Prälaten eingeschritten zu sein (s. B. Hasenstab, Studien zu Ennodius, p. 27–38, und Schwarze a. a. O. p. 171).
  3. Ausser Dahn und Papencordt erörtern die Religionspolitik Thrasamund’s zutreffend P. D. (Art. „Thrasamund“ im Dictionary of christ.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_064.jpg&oldid=- (Version vom 7.4.2023)