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dennoch nicht zu einem geordneten Verhältniss zwischen Beiden. Um dasselbe herbeizuführen, veranstalteten König und Herzog in der ersten Hälfte des Juli eine Zusammenkunft an der Grenze des Schwäbischen und des Baierischen Herzogthums bei Augsburg. Beide erschienen bewaffnet. Der König lagerte in der Schwäbischen Stadt Augsburg, der Herzog gegenüber auf der Baierischen Seite des Lech. Die Verhandlungen waren resultatlos. Konrad ging eilends von Augsburg weg nach Würzburg, sprach hier unmittelbar darauf die Acht über Heinrich aus[1] und belehnte mit dem Herzogthum Sachsen sofort den Markgrafen Albrecht von der Nordmark. Darauf begab Konrad sich nach Sachsen und liess auf dem Hoftage zu Goslar am 25. December feststellen, dass Heinrich auch Baierns verlustig gegangen sei. Im nächsten Jahre[2] belehnte er mit Baiern den Markgrafen Leopold von Oesterreich.

2. Dass man in Sachsen die Aechtung als rechtlich nicht vorhanden ansah, zeigt sich zunächst darin, dass die Sächsischen Fürsten Heinrich auch weiter als ihren Herzog betrachteten. Es tritt die Auffassung mit besonderer Deutlichkeit in den gleichzeitigen Sächsischen Annalen zu Tage. Die Anerkennung des königlichen Actes erscheint dem einen Annalisten geradezu als „Untreue“, nämlich gegen den Herzog[3]. Nach dem Tode Heinrich’s wird notirt[4], dass sein gleichnamiger junger Sohn folgte, wie etwas Selbstverständliches, als ob nichts vorgefallen wäre. In dieser Auffassung fand eine Anerkennung Albrecht’s des Bären keinen Raum. Und als dieser endlich den Anspruch auf Anerkennung aufgibt, wird er von dem Annalisten betrachtet wie ein reuiger Sünder, der wieder zu Gnaden angenommen

  1. Die Tage von Augsburg und Würzburg müssen zwischen dem Regensburger Tage vom 29. Juni und dem Aufenthalt Konrad’s in Quedlinburg am 26. Juli (Stumpf Nr. 3380) liegen, also der Augsburger in der ersten Hälfte des Juli und der Würzburger unmittelbar darauf.
  2. Die Ansichten schwanken vom Anfang des Jahres bis zum Juli (Bernhardi S. 8112).
  3. Ann. Patherbr. (Ann. Col. maximi) ad a. 1138 – – – Tunc Bernhardus de Pluozeke, cognatus imperatricis, licet sero poenitentia ductus, tandem post subversionem urbis et distractionem facultatum suarum domnam imperatricem adiit, pro admissa infidelitate veniam petiit et impetravit (Scheffer-Boichorst, Ann. Path., Innsbruck 1870, S. 162).
  4. Vgl. Bernhardi S. 11836.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_073.jpg&oldid=- (Version vom 8.4.2023)