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vierundvierzig, für 1631 zweiundsiebzig Römermonate; die der schwäbischen Grafen und Herren für 1628–1630 je 56 Monate ausser den Fuggern, welche entsprechend den Bewilligungen der Stände angeschlagen sind; die der katholischen Reichsstädte endlich betrugen je 56 Monate für 1628–1630 einschliesslich. Dazu kommen noch die Bewilligungen neu eingetretener Bundesstände, welche denen der älteren für die Zeit der Mitgliedschaft entsprechen. Es lässt sich daraus folgendes Gesammtergebniss gewinnen, welches ich nach dem Muster des ersten Theils unseres Bandes zusammenstelle:

Rheinische Stände.
 
Bewilligungen.
Zahlungen.
Reste.
 
fl. kr. 
fl. kr. 
fl. kr. 
Churmainz
455 274      –     
235 950     30     
219 323     30     
Churköln
1 068 682     39     
60 842      –     
1 007 840     39     
Churtrier[1]
298 544      –     
46 000      –     
252 544      –     
B. Speier
134 342      –     
41 000      –     
93 342      –     
B. Worms
80 944     46     
–      –     
80 944     46     
B. Strassburg
143 673     36     
120 870     20     
22 803     16     
B. Basel
16 584     48     
–      –     
16 584     48     
St. Fulda
94 232     48     
65 638      –     
28 594     48     
St. Murbach[2]
16 344     48     
–      –     
16 344     48     
 
2 308 625     25     
570 300     50     
1 738 324     35     


Oberländisches Directorium.
 
Bewilligungen.
Zahlungen.
Reste.
 
fl. kr. 
fl.
fl. kr. 
B. Bamberg
372 360      –     
87 120 
285 240      –     
B. Würzburg
498 306      –     
202 476 
295 830      –     
B. Eichstädt
262 842      –     
76 688 
186 154      –     
B. Augsburg
223 140      –     
85 690 
137 450      –     
St. Kempten
52 021     30     
22 809 
29 212     30     
St. Ellwangen
45 175     30     
20 672 
24 503     30     
Deutschmeister[3]
142 572     31     
45 408 
97 164     31     
 
1 596 417     31     
540 863 
1 055 554     31     
  1. Auf einem einliegenden Zettel ist in Bezug auf mehrere Zahlungsposten Triers aus 1619–27 die Vermuthung oder die bestimmte Behauptung ausgesprochen, dass sie doppelt angesetzt oder nur aus Versehen eingerückt seien. In der Rechnung selbst ist bemerkt, dass Trier noch 11 008 Rthlr. anrechnen wolle, welche von den Bundesständen noch nicht genehmigt seien.
  2. Hier sind die Bewilligungen von 1631 nicht in Ansatz gebracht.
  3. Die Fugger fehlen diesmal hier und sind ganz zu den Schwäbischen Grafen und Herren eingereiht.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 104. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_104.jpg&oldid=- (Version vom 27.5.2023)