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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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vierundvierzig, für 1631 zweiundsiebzig Römermonate; die der schwäbischen Grafen und Herren für 1628–1630 je 56 Monate ausser den Fuggern, welche entsprechend den Bewilligungen der Stände angeschlagen sind; die der katholischen Reichsstädte endlich betrugen je 56 Monate für 1628–1630 einschliesslich. Dazu kommen noch die Bewilligungen neu eingetretener Bundesstände, welche denen der älteren für die Zeit der Mitgliedschaft entsprechen. Es lässt sich daraus folgendes Gesammtergebniss gewinnen, welches ich nach dem Muster des ersten Theils unseres Bandes zusammenstelle:
Rheinische Stände.
Oberländisches Directorium.
- ↑ Auf einem einliegenden Zettel ist in Bezug auf mehrere Zahlungsposten Triers aus 1619–27 die Vermuthung oder die bestimmte Behauptung ausgesprochen, dass sie doppelt angesetzt oder nur aus Versehen eingerückt seien. In der Rechnung selbst ist bemerkt, dass Trier noch 11 008 Rthlr. anrechnen wolle, welche von den Bundesständen noch nicht genehmigt seien.
- ↑ Hier sind die Bewilligungen von 1631 nicht in Ansatz gebracht.
- ↑ Die Fugger fehlen diesmal hier und sind ganz zu den Schwäbischen Grafen und Herren eingereiht.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 104. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_104.jpg&oldid=- (Version vom 27.5.2023)
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 104. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_104.jpg&oldid=- (Version vom 27.5.2023)