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so dankenswerth sie durch die vollständigeren Auszüge aus den päpstlichen Registerbänden sind, doch einiger Berichtigungen und Ergänzungen bedürfen. Eubel knüpft nämlich seine Bemerkungen an einen Aufsatz an, den ich vor 18 Jahren in den „Forschungen zur Deutschen Geschichte“ (Bd. XV, S. 145 ff.) veröffentlicht habe, kennt aber die ganze übrige Literatur nicht[1]. Schon aus Lorenz, Deutschlands Geschichtsquellen (3. Aufl.) II, 282, hätte er entnehmen können, dass ich mich mit diesem Autor und seinem Geschichtswerke namentlich auch in meinen „Studien zu Marino Sanuto dem Aelteren“ im „Neuen Archiv“ Bd. VII (1882) S. 57 ff. beschäftigt habe, wo noch weitere Rückweise angegeben sind. Schon in meiner Dissertation über „Andreas Dandolo und seine Geschichtswerke“ S. 115 ff. habe ich mich unter Beibringung eines alten Facsimile noch bestimmter für die Identität der Chronik des „sogenannten Jordanus“ mit der „Satirica rerum gestarum mundi“ oder dem „Speculum Paulini“ ausgesprochen und nachgewiesen, dass eben diese dritte Recension des Geschichtswerkes des Paulinus eine Hauptquelle für die Chronik des Andrea Dandolo gewesen ist. Ferner habe ich bereits im Jahre 1881 in einer Abhandlung: „Zur Boccaccio-Literatur“ (SBMünchAk 1881, I, S. 6 ff.) auf jene Pariser Handschrift No. 4939 und den eigenthümlichen Passus „Iste Venetus adulator“ etc. hingewiesen und dieselbe, wie auch die andere No. 4940, ebenso in dem bereits citirten Aufsatz über Marino Sanuto den Aelteren aufgeführt, wie dies wiederholt in einem jüngsten Nachtrag „Zu Marino Sanuto dem Aelteren“ in der „Z. f. wissensch. Geographie“ Bd. 8 S. 392 geschehen ist.

Ueber die Venetianische Abstammung des Paulinus bestand auch für mich längst kein Zweifel mehr[2], seitdem ich von der Ausgabe des „Trattato de regimine rectoris di Fra Paolino Minorita“[3] durch Mussafia habe Einsicht nehmen können, welche Eubel ebenfalls nicht zu kennen scheint – eines namentlich sprachlich sehr interessanten, philosophisch-politischen Tractates, der dem Herzog von Kreta, Marino Badoer, gewidmet ist, welche Würde dieser vom Juli 1313 bis zum September 1315 bekleidete. In der Einleitung hat Mussafia nicht bloss der Thätigkeit des Paulinus als päpstlichen Gesandten Erwähnung gethan, sondern auch auf Grund archivalischer Notizen aus Venedig gezeigt, dass unser Paulinus für seine Vaterstadt in den Jahren 1315 bis 1316 wiederholt an König Robert von Neapel behufs Schlichtung

  1. Vgl. dazu die in dieser Zeitschrift jüngst gemachten Bemerkungen über die vielfach übliche Publication von archivalischen Findlingen ohne genügende Kenntniss oder genügende Verwerthung der Literatur, s. Bd. 9, 348. (Anm. d. Red.)
  2. S. „Neues Archiv“ a. a. O. p. 57.
  3. Wien (Tendler) 1868.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 121. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_121.jpg&oldid=- (Version vom 13.4.2023)