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Schweden soll gegen Holland wirken. Marschall Blücher wird verstärkt, beobachtet den Rhein und überschreitet ihn, wenn nöthig, bei Mannheim. Die Hauptmacht der Verbündeten marschirt nach dem Oberrhein und dringt in Frankreich ein, wo nur wenige und meist veraltete Festungen sind. Diese Bewegung wird die Unabhängigkeit der Schweiz begünstigen und ein Zusammenwirken herbeiführen mit Feldmarschall Bellegarde, welcher eine grosse Armee in Norditalien befehligen soll, und auch mit Lord Wellington.“

Als Gneisenau in seiner ersten Frankfurter Denkschrift von einem Einmarsch in die Freigrafschaft sprach, nahm er an, dass die Schweiz sich ebenso wie die ehemaligen Rheinbundsfürsten den Verbündeten anschliessen würde, aber diese Annahme ging nicht in Erfüllung.

Schon am 8. November konnte Lord Aberdeen über aufgefangene Briefschaften berichten, unter welchen ein Bericht des Herzogs von Rovigo an Napoleon war, der unter dem 23. October sagte: „Ein Agent, der mir in den letzten Feldzügen Ew. Majestät in Deutschland mit Erfolg gedient hat, meldet mir aus Strassburg, dass die Rüstung bei den Schweizern mit Nachdruck betrieben wird (l’armement chez les Suisses s’effectue avec activité). Diese Meldung stimmt überein mit dem, was mir gestern der Fürst von Benevent sagte, der nicht aus derselben Quelle geschöpft haben kann“. Die Schweiz hiess neutral, war aber in Wirklichkeit Französische Provinz und Napoleon gebot über ihre Waffenmacht unter dem Namen „Mittler“ gerade so, wie er über die des Rheinbundes unter dem Namen „Protector“ geboten hat. Der damalige Landammann der Schweiz, Hans von Reinhard, Bürgermeister des eidgenössischen Staates Zürich, berief auf den 15. November 1813 eine ausserordentliche eidgenössische Tagsatzung nach Zürich, und diese beschloss noch am selben Tage, die bewaffnete Neutralität der Schweiz zu erklären und diesen Beschluss, sowie die dabei beabsichtigten Zwecke durch zwei persönliche Abordnungen dem Kaiser der Franzosen einer- und den verbündeten Monarchen andererseits kund zu geben, um von beiden eine Anerkennung derselben zu erlangen[1]. Dieser Beschluss bedeutete thatsächlich die Fortdauer

  1. Muralt, Hans von Reinhard. Zürich 1839 S. 233.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 216. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_216.jpg&oldid=- (Version vom 2.5.2023)